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Fragen und Antworten

Wann ist Pflegebedürftigkeit gegeben?

Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindestens 6 Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Wann wird die vollstationäre Pflege erforderlich?

Vollstationäre Pflege wird dann erforderlich, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder von anderen unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern prüfen lassen.

Werden meine Kinder/Eltern zum Unterhalt herangezogen?

Zu den Aufwendungen des Fachdienstes Soziales können Verwandte ersten Grades - also Kinder und Eltern - im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung herangezogen werden, sofern sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen dazu in der Lage sind. Die Berechnung erfolgt individuell und erst nach Bewilligung der Sozialhilfe.

Ab wann werden mir Leistungen gezahlt?

Die Sozialhilfe im Bereich der Hilfe zur Pflege setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen (§ 18 Abs. 1 SGB XII). Rückwirkende Gewährung der Sozialhilfe ist gesetzlich nicht möglich. Wichtig ist: Beantragen Sie die Leistungen rechtzeitig (z. B. vor Heimaufnahme).

Wie erhalte ich einen Pflegegrad?

Bei der zuständigen Pflegekasse (entspricht der Krankenkasse des/der Versicherten) ist ein Antrag auf Pflegeleistungen erforderlich. Dieser Antrag kann formlos oder mittels kasseneigener Formulare gestellt werden. Die Kasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durchzuführen. Diese erfolgt im häuslichen bzw. stationären Umfeld. Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit.

Welche Rechte habe ich, wenn plötzlich eine akute Pflegesituation in meiner Familie auftritt?

Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege eines/einer nahen Angehörigen organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherstellen müssen, haben das Recht auf eine Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen und Anspruch auf finanzielle Unterstützung (= Pflegeunterstützungsgeld).

Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

  • ambulanter Pflege in der Häuslichkeit (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Urlaubs- und Verhinderungspflege, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen),
  • teilstationärer Pflege (Tages- oder Nachtpflege) und
  • vollstationärer Pflege (Pflege in einem Pflegeheim, Kurzzeitpflege)

Was sind Pflegehilfsmittel?

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie z.B. einem Pflegebett, Rollstuhl o.ä. und Verbrauchsprodukten (den sogenannten Pflegehilfsmitteln, wie z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen).