Schulische Reihenuntersuchungen
Alle Eltern kennen die Einschulungsuntersuchung ihrer Kindergartenkinder vor dem Schulstart. Was manche nicht wissen: Auch im Laufe der Schulzeit werden die Schülerinnen und Schüler mehrmals untersucht. Der Gesundheitscheck soll vorbeugend und gesundheitsfördernd wirken, damit die Kinder gesund aufwachsen können. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb sind alle Kinder und Jugendlichen verpflichtet, daran teilzunehmen.
Wann wird untersucht
In der Regel finden die schulischen Reihenuntersuchungen in der 4. Klassenstufe und ein weiteres Mal in der 8. Klasse im Laufe des Schuljahres statt.
Werden Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung inklusiv beschult oder besuchen eine entsprechende Förderschule, sind die schulischen Gesundheitsuntersuchungen jährlich durchzuführen.
Bei Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler normalerweise im Abstand von zwei Jahren schulärztlich untersucht.
Wie wird untersucht
Die Reihenuntersuchung findet meistens vor Ort in den Schulen statt. Die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert und gleichzeitig um Mithilfe gebeten. Dafür erhalten Sie einen Anamnesebogen – eine Art Fragebogen – zum Ausfüllen. Alle darin enthaltenen Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Am Untersuchungstag wird die Reihenuntersuchung klassenweise in den Räumlichkeiten der Schule durchgeführt. Bei jedem Kind oder Jugendlichen finden die Messungen, Tests oder Untersuchungen einzeln statt, ohne die Anwesenheit von Lehrkräften oder anderen Kindern. Somit werden die Rechte zum Persönlichkeits- und Datenschutz gewährleistet. Eltern hingegen können auf Wunsch gern an den schulischen Untersuchungen teilnehmen.
Die Ergebnisse werden elektronisch festgehalten und unterliegen der Schweigepflicht. Nur für statistische Auswertungen werden die Resultate anonymisiert an das zuständige Ministerium übertragen. Die erfassten Daten dienen unter anderem der kommunalen Gesundheitsplanung für den Landkreis sowie der Gesundheitsberichterstattung.
Was wird untersucht
Folgende Parameter müssen bei einer schulischen Reihenuntersuchung mindestens gemessen oder geprüft werden:
- Größe, Gewicht und Blutdruck
- Seh- und Hörvermögen
- Impfstatus.
Darüber hinaus können gegebenenfalls noch
- ein grobneurologischer Test und/oder
- eine körperliche Untersuchung
durchgeführt werden.
Bei Auffälligkeiten müssen eine ärztliche Untersuchung und Beratung erfolgen.
Bei Bedarf oder auf Nachfrage kann zu öffentlich empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beraten werden.
Warum wird untersucht
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes ist verpflichtet, bei Kindern in bestimmten Altersgruppen Untersuchungen durchzuführen.
Jedes Kind soll sich möglichst gesund entwickeln. Die wiederholten schulischen Reihenuntersuchungen sollen dazu beitragen, früh gesundheitliche Schädigungen oder Fehlentwicklungen zu erkennen.
Bei Auffälligkeiten werden die Sorgeberechtigten zum gesundheitlichen Zustand des Kindes bzw. Jugendlichen informiert. Bei Bedarf erhalten die Eltern oder sorgeberechtigten Personen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Beispielsweise wird auf geeignete Heilbehandlungen oder Therapien hingewiesen, die eine gesundheitliche Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen unterstützen und fördern.
Wer untersucht
Die schulärztlichen Untersuchungen werden vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter durchgeführt. Die Teams bestehen üblicherweise aus Ärztinnen und Ärzten sowie ausgebildeten Pflegefachkräften, Krankenschwestern oder Arzthelferinnen.
Teiluntersuchungen dürfen auch ohne ärztliches Personal durchgeführt werden.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen
Für die schulischen Reihenuntersuchungen sind gesetzlichen Grundlagen in verschiedenen Landesgesetzen und Verordnungen festgeschrieben. Dazu gehören:
