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Kataster und Vermessung

Novellierung der Vermessungskostenverordnung MV

Am 29.09.2021 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt MV die „Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018 (GVOBl. M-V S. 66), die durch Verordnung vom 23. September 2021 (GVOBl. M-V S. 1336) geändert worden ist“ veröffentlicht. Sie tritt am Tage nach ihrer Verkündung, also am 30.09.2021 in Kraft.

Alle bis zum 29.09.2021 gestellten Anträge werden nach der "alten" VermKostVO vom 20. Februar 2018 abgerechnet.

Alle ab dem 30.09.2021 gestellten Anträge werden nach der "neuen" VermKostVO vom 23. September 2021 abgerechnet.


Warnung vor Betrug mit gefälschten (amtlichen) Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

Im Internet treten kommerzielle Dienstleister auf, die eine Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (u. a. Liegenschaftskarten) kostenpflichtig anbieten. Neben Unternehmen, die vom Land M-V entsprechende Lizenzen erworben haben, sind auch Firmen anzutreffen, die vermeintlich amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster unrechtmäßig anbieten.

Aktuelles Beispiel betrifft die Firma Solumio mit Sitz in Gibraltar (Quelle: Impressum auf https://www.solumio.net).

Deren den amtlichen Auszügen nachempfundenen Produkte sind sowohl urheberrechtlich als auch wegen des unberechtigten Verwendens von Hoheitszeichen des Landes M-V als Fälschungen anzusehen. Demzufolge werden diese verkauften Auszüge auch nicht von Behörden bei Vorlage (z. B. im Baugenehmigungsverfahren) akzeptiert.

Eine ordnungsgemäße Erstellung und Herausgabe von amtlichen Auszügen ist Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens. Diese werden in Mecklenburg-Vorpommern vornehmlich durch die in § 5 Absatz 2 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) aufgeführten Stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit wahrgenommen.

Aufgaben

Häufig gestellte Fragen

Was ist AAA® ?

AAA® steht für das Konzept der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Neumodellierung der amtlichen Geobasisdaten (Einführung des neuen AAA®-Modells). AAA® steht dabei für die Abkürzung AFIS®, ALKIS®, und ATKIS®.

Was verbirgt sich hinter den Abkürzungen AFIS®, ALKIS® und ATKIS®?

  • AFIS = Amtliches Festpunkt Informationssystem (In AFIS werden die Daten des geodätischen Raumbezugs (Lage-, Höhen- und Schwerefestpunkte) geführt.)
  • ALKIS = Amtliches Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS vereint die bisher getrennt geführten Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK).)
  • ATKIS = Amtliches Topographisch Kartographisches Informationssystem (In ATKIS werden die Geobasisdaten zur Beschreibung der Erdoberfläche (Relief, Siedlung, Verkehr) geführt.)

Wann wird ALKIS® im Land M-V eingeführt?

Das ALB und die ALK wurden Ende des Jahres 2014 im automatisierten Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) zusammengeführt. Gleichzeitig wurde das Bezugssystem des Liegenschaftskatasters umgestellt.

ALKIS® wurde in Mecklenburg-Vorpommern am 26. Januar 2015 als amtliches System eingeführt.

Wo erhalte ich Auskünfte zum ALKIS®-Projekt?

Allgemeine Informationen zum Projekt finden Sie auf den ALKIS®-Internetseiten des LAiV und im ALKIS®-Flyer, für detaillierte Fragen geben Ihnen gern die Fachleute der einzelnen Fachbereiche Auskunft.

Gibt es Informationsveranstaltungen zur Umstellung auf das ALKIS®-Modell?

Die LAiV und auch die Katasterämter führen Informationsveranstaltungen für ihre Kunden durch.

Auf welcher Version der GeoInfoDok basiert das neue ALKIS®-Datenmodell?

Im Land M-V wird das neue Datenmodell auf Grundlage der GeoInfoDok 6.0.1 eingeführt. Dies ist die von der AdV beschlossenen Referenzversion.

In welchem Format werden nach Einführung des ALKIS®-Datenmodells die Daten abgegeben?

Bisher erfolgt die Bereitstellung der Daten des amtlichen Vermessungswesens in unterschiedlichen Datenformaten. ALB-Daten werden im WLDGE-Format (Workdatei des Liegenschaftsbuches DatenGewinnung mit Entschlüsselung) abgegeben, Austauschformat für ALK-Vektordaten und das Basis-DLM ist die Einheitliche Datenbankschnittstelle (EDBS). Zukünftig gibt es ein einheitliches Datenaustauschformat, die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS), welche auf dem XML-Standard (Extensible Markup Language) basiert. Mit Einführung von ALKIS® werden alle Daten im neuen Datenmodell im NAS-Format abgegeben (ohne Übergangsfrist). Die bisherigen Schnittstellen (EDBS und WLDGE) werden dann nicht mehr unterstützt.

Kann ich nach Einführung des neuen Datenmodells rückmigrierte Daten erhalten?

Eine Rückmigration der überführten Daten ist nicht vorgesehen.

Kann ich Daten auch in anderen Formaten außer NAS erhalten?

Es wird ausschließlich das auf international gültigen Standards (OGC, ISO) basierende NAS-Format abgegeben.
Auf Wunsch erhält der Nutzer jedoch außer der NAS auch folgende Datenformate:
Grundriss: Shape, DXF, WMS, WFS, PDF
Buchdaten: Excel, csv, PDF

Gibt es eine Übergangsfrist, in der neben den NAS-Daten die alten Datenformate abgegeben werden?

Nein, für die ALKIS®-Einführung gab es einen Stichtag. Seit dem 26. Januar 2015 werden Daten ausschließlich im NAS-Format abgegeben.

Stehen Testdaten zur Verfügung?

ALKIS®- Testdaten können Sie auf den ALKIS®-Internetseiten des LAiV downloaden. Alle Testdaten umfassen dasselbe Gebiet und beinhalten einen Bestandsdatenauszug und ein NBA-Verfahren mit Erst- und Folgeabgabe.

Ist der Datenbezug im Beziehersekundärnachweis (BZSN) weiterhin möglich?

Das BZSN-Verfahren wird von regelmäßigen Nutzern (z.B. Kommunen, Versorgungsunternehmen) für den Bezug von ALK- Daten genutzt. Dieses Verfahren wird mit Einführung von ALKIS® durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung (NBA) abgelöst. Wie bei den jetzigen Verfahren, ist es auch weiterhin möglich einen erworbenen Datenbestand durch regelmäßige Aktualisierungsdaten auf dem neusten Stand zu halten.
Mit der Umstellung auf das ALKIS®-Modell wird eine Erstabgabe aller Daten des Bezugsgebietes im neuen Datenmodell notwendig, bevor die Lieferung von Datenupdates im NBA-Verfahren möglich ist. Diese zusätzliche Lieferung ist für unsere Kunden selbstverständlich kostenfrei.

Wie ist eine bundesweite Datenabgabe vorgesehen, die Bundesländer arbeiten doch mit unterschiedlichen Versionen GeoInfoDok?

Bei bundeslandübergreifenden Datenabgaben werden die Daten gemäß der von der AdV beschlossenen GeoInfoDok-Referenzversion – dies ist derzeit die Version 6.0 – abgegeben.

Fast alle Bundesländer stellen mit der ALKIS®-Einführung ihr Lagebezugssystem auf ETRS89/UTM um. Wann wird dies in M-V der Fall sein?

Im Land M-V ist das Lagebezugssystem ebenfalls mit der ALKIS®-Einführung eingeführt worden.

Wie werden künftig Lagekoordinaten in der NAS abgebildet?

Die Koordinatenwerte werden in der NAS gemäß den entsprechenden internationalen Standards in der Reihenfolge "East, North" angegeben. Für jede UTM-Zone ist ein eigenes Koordinatenreferenzsystem definiert. Die Zonenangabe geht aus der Angabe des Referenzsystems ETRS89_UTM33 hervor. Die Koordinatenangaben beinhalten daher keine Zonenangabe.

Werden Koordinaten für Brandenburg ausschließlich in Zone 33 abgegeben?

Ja, für das Land M-V den Meridian 15° ostwärts Greenwich (Mittelmeridian der UTM-Zone 33) als einheitlichen Bezugsmeridian fest.

Erfolgt die Inbetriebnahme von ALKIS® in Phasen?

Die ALKIS-Inbetriebnahme erfolgt zunächst mit den wichtigsten Geschäftsprozessen zur Bearbeitung. 13 von 18 Geschäftsprozessen sind vorhanden. Die weiteren 5 Geschäftsprozesse werden im Anschluss beschrieben, entwickelt und eingeführt. Einschränkungen der Funktionalität des Bearbeitungswerkzeugs der Katasterämter für einige Aufgaben werden damit zunächst verbunden sein.

Fallen für Bezieher von Datenupdates durch die Umstellung auf das ALKIS®-Modell zusätzliche Kosten an?

Mit der Umstellung auf das ALKIS®-Modell wird eine Erstabgabe aller Daten des Bezugsgebietes im neuen Datenmodell notwendig, bevor die Lieferung von Datenupdates im NBA-Verfahren möglich ist. Diese zusätzliche Lieferung ist für unsere Kunden selbstverständlich kostenfrei.

Wie sollen Vermessungsstellen künftig die Daten liefern?

Nach der Umstellung sollen die Vermessungsstellen die Änderungen im NAS-Punktdatenaustauschformat liefern. Für einen Übergangszeitraum von 3 Monaten nach der Einführung von ALKIS® als amtlichem Datenbestand können noch Daten im alten Format abgegeben werden, wenn die Bearbeitung eines Antrages bereits soweit fortgeschritten ist, dass der Grenztermin am Tag der Umstellung bereits stattgefunden hatte oder es sich um eine Gebäudeeinmessung handelt.

Wo finde ich weitere Informationen zu ALKIS® in M-V?

Auf der Homepage des Amtes für Geoinformation, Kataster- und Vermessungswesen im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern finden Sie weitere Informationen zum AAA®-Projekt: http://www.laiv-mv.de/land-mv/LAiV_prod/LAiV/AfGVK/Projekt_AAA/index.jsp

Die Fragen wurden im wesentlichen aus der Sammlung der häufigen Fragen von der Homepage der Brandenburgischen Vermessungs- und Katasterverwaltung  übernommen und auf die Verhältnisse in M-V angepasst.