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Landtagswahl 2026


Information des Kreiswahlleiters vom 10. September 2025

zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl am 20. September 2026

Ich weise die Parteien und die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber auf die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 23, 24, 25,26, 33 und 34 zur Landtagswahl am 20. September 2026 hin. Der Landeswahlleiter hat dazu in seiner Veröffentlichung vom 8. September 2025 (Amtsblatt M-V 2025 S. 496; https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Bekanntmachungen/#LTW2026) Hinweise gegeben, die dabei zu berücksichtigen sind.

Alle Kreiswahlvorschläge müssen spätestens am 75. Tag vor der Wahl

7. Juli 2026 bis 16:00 Uhr

schriftlich unter der Adresse

Landkreis Vorpommern-Rügen

Der Kreiswahlleiter
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

bei der Kreiswahlleitung vorliegen (§ 55 Absatz 6 LKWG M-V). Wenn Wahlvorschläge nach dem 7. Juli 2026 (16:00 Uhr) eingehen, können sie nicht mehr berücksichtigt werden. Ich bitte um möglichst frühzeitige Einreichung aller Unterlagen.

Alle für die Kreiswahlvorschläge erforderlichen amtlichen Formblätter werden auf Anforderung von der Kreiswahlleitung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie sind auch auf der Internetseite https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/ unter dem Reiter „Landtagswahl“ in ausfüllbarer Form verfügbar. Die Kreiswahlleitung berät bei Bedarf zum Verfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen.


Wahlkreise im Landkreis Vorpommern-Rügen

(gemäß Anlage zu § 54 Absatz 2 LKWG M-V)

Wahlkreis 23 – Vorpommern-Rügen I

vom Landkreis Vorpommern-Rügen
die Stadt Marlow,
die Gemeinde Zingst,
die Ämter Darß/Fischland, Recknitz-Trebeltal und Ribnitz-Damgarten

Wahlkreis 24 – Vorpommern-Rügen II – Stralsund III

vom Landkreis Vorpommern-Rügen
die Stadt Grimmen,
aus der Hansestadt Stralsund
das Stadtgebiet 1) Süd,
die Gemeinde Süderholz,
die Ämter Franzburg-Richtenberg und Miltzow

Wahlkreis 25 – Vorpommern-Rügen III – Stralsund I

vom Landkreis Vorpommern-Rügen
die Ämter Altenpleen, Barth und Niepars,
aus der Hansestadt Stralsund
die Stadtgebiete 1) Knieper West 2) und Knieper Nord 2)

Wahlkreis 26– Stralsund II

vom Landkreis Vorpommern-Rügen
aus der Hansestadt Stralsund
die Stadtgebiete 1) Altstadt, Franken, Grünhufe, Kniepervorstadt 2), Langendorfer Berg, Lüssower Berg und Tribseer

Wahlkreis 33 – Vorpommern-Rügen IV

vom Landkreis Vorpommern-Rügen
die Stadt Sassnitz,
aus dem Amt Bergen auf Rügen
die Stadt Garz/Rügen,
die Gemeinden Gustow und Poseritz,
die Ämter Nord-Rügen und West-Rügen

Wahlkreis 34 – Vorpommern-Rügen V

vom Landkreis Vorpommern-Rügen
die Stadt Putbus,
die Gemeinde Binz,
aus dem Amt Bergen auf Rügen
die Stadt Bergen auf Rügen,
die Gemeinden Buschvitz, Lietzow, Parchtitz, Patzig, Ralswiek, Rappin und Sehlen, das Amt Mönchgut-Granitz

1) Die hier bezeichneten Stadtgebiete umfassen die gleichnamigen ehemaligen Stadtteile der    Hansestadt Stralsund nach dem Stand vom 31. Oktober 1997.

2) Stadtgebietsteile

gez. Tilo Koch
Kreiswahlleiter