Zuständigkeiten
Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Abfallwirtschaftsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern (AbfWG M-V) sowie den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen für die Bewirtschaftung der in seinem Gebiet anfallenden Abfälle zuständig.
Zur Erfüllung der dem Landkreis Vorpommern-Rügen als Träger der Abfallbewirtschaftung obliegenden Aufgaben wurde der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen – im Folgenden Eigenbetrieb Abfallwirtschaft genannt - gebildet, der die Pflichtaufgaben des Landkreises als örE wahrnimmt.
Alle Aufgaben des Landkreises als örE werden seit dem 1. Januar 2012 durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (insgesamt 30 Mitarbeiter) wahrgenommen. Damit obliegen diesem seither alle aus den Abfallgebühren zu finanzierenden Aufgaben wie z. B. die Sammlung und der Transport von Abfällen, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie die entsprechende Gebührenerhebung nach dem Kommunalabgabengesetz M-V und den hierzu erlassenen Satzungen über die Abfallbewirtschaftung, einschließlich der Kassengeschäfte im Sinne der §§ 66, 58 Abs. 1, S. 2 KV M-V sowie die Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung in Fragen der Abfallvermeidung, -sortierung und -entsorgung.
Neben den vorstehend genannten Aufgaben ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft auch für die Durchführung, Kontrolle und Überwachung der Nachsorgemaßnahmen für die Deponien des Landkreises zuständig. Hierbei handelt es sich um die Nachsorge der bereits stillgelegten Deponien Camitz (Verfüllung bis 31. Dezember 2013), Sabitz (Verfüllung bis 1. Mai 1995), Garz (Verfüllung bis 31. Dezember 1995), Rönkendorf (Verfüllung bis 31. Dezember 1996) und Sassnitz (Verfüllung bis 31. Dezember 1997).
Zur Erfüllung des überwiegenden Teils seiner Aufgaben bedient sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft regelmäßig privatwirtschaftlich organisierter Entsorgungsunternehmen (beauftragte Dritte). Außerdem werden für einzelne Abfallarten gewerbliche Sammlungen zugelassen.
Die Leistungen
- Planung, Steuerung und Kontrolle der Abfallbewirtschaftung,
- Gebührenerhebung/der Gebühreneinzug,
- Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit,
- Betrieb einzelner Wertstoffhöfe und
- Umladung von Abfällen an der Umladestation Camitz
werden dagegen vom Eigenbetrieb selbst in Eigenleistung erbracht.