Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von sozialen und gesundheitlichen Vorhaben und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Förderfähig sind Vereine, Verbände der freien Wohlfahrts pflege sowie sonstige gemeinnützige freie Träger und Selbsthilfegruppen, soweit
- sie ihren Sitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben bzw. dort Maßnahmen durchführen
- sie in das Vereinsregister eingetragen sind
- die ordnungsgemäße Geschäftsführung nachgewiesen wurde
- ihre Tätigkeit in besonderem Maße der Sicherung der Lebensgrundlage, dem gesundheitlichen, körperlichen, psychischen, pädagogischen oder wirtschaftlichen Wohl bedürftiger Personen dienen und daran ein erhebliches kreisliches Interesse besteht
Frist zur Antragstellung: bis zum 31.03. des laufenden Haushaltsjahres beim FD Soziales des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Änderung zum Antrag auf Zuwendung zur Förderung von sozialen Einrichtungen
351.01-Sonstiges-0015 - Änderung zum Antrag auf Zuwendung zur Förderung von sozialen Einrichtungen (P001502537)
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen
Verwendungsnachweis - Förderung von sozialen Einrichtungen
351.01-Sonstiges-0016 - Verwendungsnachweis - Förderung von sozialen Einrichtungen (P001502526)
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen