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Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von sozialen und gesundheitlichen Vorhaben und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Förderfähig sind Vereine, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige freie Träger und Selbsthilfegruppen, soweit

  • sie ihren Sitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben bzw. dort Maßnahmen durchführen
  • sie in das Vereinsregister eingetragen sind
  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung nachgewiesen wurde
  • ihre Tätigkeit in besonderem Maße der Sicherung der Lebensgrundlage, dem gesundheitlichen, körperlichen, psychischen, pädagogischen oder wirtschaftlichen Wohl bedürftiger Personen dient und daran ein erhebliches kreisliches Interesse besteht

Frist zur Antragstellung: Bis zum 31.03. des laufenden Haushaltsjahres können beim FD Soziales des Landkreises Vorpommern-Rügen Förderanträge eingereicht werden.

Über das gemeinsame Registerportal der Länder können Sie für Ihren Antrag kostenlos einen Vereinsregisterauszug auf folgender Webseite abrufen:

https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml

(Hinweis: Für externe Links wird keine Haftung übernommen!)

Antrag auf Zuwendung zur Förderung von sozialen Einrichtungen

Änderung zum Antrag auf Zuwendung zur Förderung von sozialen Einrichtungen

Verwendungsnachweis - Förderung von sozialen Einrichtungen

Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen