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Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von sozialen und gesundheitlichen Vorhaben und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Förderfähig sind Vereine, Verbände der freien Wohlfahrts pflege sowie sonstige gemeinnützige freie Träger und Selbsthilfegruppen, soweit

  • sie ihren Sitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben bzw. dort Maßnahmen durchführen
  • sie in das Vereinsregister eingetragen sind
  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung nachgewiesen wurde
  • ihre Tätigkeit in besonderem Maße der Sicherung der Lebensgrundlage, dem gesundheitlichen, körperlichen, psychischen, pädagogischen oder wirtschaftlichen Wohl bedürftiger Personen dienen und daran ein erhebliches kreisliches Interesse besteht

Frist zur Antragstellung: bis zum 31.03. des laufenden Haushaltsjahres beim FD Soziales des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Änderung zum Antrag auf Zuwendung zur Förderung von sozialen Einrichtungen

Verwendungsnachweis - Förderung von sozialen Einrichtungen

Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen