Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von sozialen und gesundheitlichen Vorhaben und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Förderfähig sind Vereine, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige freie Träger und Selbsthilfegruppen, soweit
- sie ihren Sitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben bzw. dort Maßnahmen durchführen
- sie in das Vereinsregister eingetragen sind
- die ordnungsgemäße Geschäftsführung nachgewiesen wurde
- ihre Tätigkeit in besonderem Maße der Sicherung der Lebensgrundlage, dem gesundheitlichen, körperlichen, psychischen, pädagogischen oder wirtschaftlichen Wohl bedürftiger Personen dient und daran ein erhebliches kreisliches Interesse besteht
Frist zur Antragstellung: Bis zum 31.03. des laufenden Haushaltsjahres können beim FD Soziales des Landkreises Vorpommern-Rügen Förderanträge eingereicht werden.
Über das gemeinsame Registerportal der Länder können Sie für Ihren Antrag kostenlos einen Vereinsregisterauszug auf folgender Webseite abrufen:
https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml
(Hinweis: Für externe Links wird keine Haftung übernommen!)
Änderung zum Antrag auf Zuwendung zur Förderung von sozialen Einrichtungen
Änderung zum Antrag auf Zuwendung zur Förderung von sozialen Einrichtungen
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen
Verwendungsnachweis - Förderung von sozialen Einrichtungen
Verwendungsnachweis - Förderung von sozialen Einrichtungen
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen