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Blauzungenkrankheit

Impfung gegen Blauzungenkrankheit - Information für Tierhalter 

Am 03. September 2023 trat das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) in den Niederlanden erstmals auf. Seither hat es sich in Deutschland stark ausgebreitet, aktuell gelten 12 Bundesländer einschließlich Mecklenburg-Vorpommern als nicht mehr frei von BTV-3.

Vor allem bei Schafen kommt es durch die Infektion zur akuten fieberhaften Erkrankung mit schweren Verläufen und Todesfällen. Auch bei Rindern und anderen Klauentieren können akute Erkrankungen auftreten, bei Kühen oft mit massivem Milchleistungsverlust verbunden. Nur über eine Impfung können schwere Verläufe der Erkrankung und wirtschaftliche Einbußen vermieden werden. Da bislang keine BTV-3 Impfstoffe zugelassen sind, wurde mit der BTV-3 Impfgestattungsverordnung (Eilverordnung des Bundes) die Anwendung von 3 verschiedenen Impfstoffen gestattet. Eine gesonderte Genehmigung für deren Anwendung durch das Veterinäramt ist nicht notwendig.

Die Impfung wird speziell vor dem Hintergrund der teils schweren Verläufe und wirtschaftlichen Einbußen empfohlen. Das FLI plädiert für eine generelle Zweifachimpfung - auch bei Impfstoffen, für die laut Herstellerangaben für eine Grundimmunisierung nur eine Anwendung vorgesehen ist.

Folgende Impfstoffe können aufgrund der Eilverordnung derzeit angewendet werden:

  1.  Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,
  2.  Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. oder
  3.  Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre bestandsbetreuende Tierarztpraxis.

Die Tierseuchenkasse M-V gewährt eine Beihilfe zur BTV-3 Impfung. Voraussetzung ist, dass die Impfdaten durch den Tierhalter oder ggf. den Hoftierarzt in der Datenbank HI-Tier eingetragen wurden. Diese beinhalten das Datum der Impfung, den verwendeten Impfstoff incl. Chargennummer sowie Anzahl der geimpften Schafe oder Ziegen bzw. bei Rindern sind die geimpften Einzeltiere einzutragen. Sofern die Daten nicht vom Tierhalter selbst oder dem beauftragten Hoftierarzt in die Datenbank eingetragen werden, können in Einzelfällen die Daten mit der dazugehörigen Registriernummer des Betriebes an das Veterinäramt zur Eintragung gesendet werden.

Die Online-Antragsstellung für die Beihilfe ist das bevorzugte Verfahren (www.tskmv.de/online-service).

Die Antragsfrist beträgt 30 Tage nach Abschluss der Impfung. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit einer Impfung sind dem Veterinäramt oder dem Paul-Ehrlich-Institut zu melden (www.pei.de).

Die Impfung mit den gestatteten Impfstoffen ist nur solange möglich, bis ein Impfstoff zugelassen wird. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre bestandsbetreuende Tierarztpraxis oder den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz (Veterinäramt) des Landkreises Vorpommern-Rügen.



15.08.2024