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Informationen für Arbeitgerberinnen und Arbeitgeber im Landkreis Vorpommern-Rügen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und möchten Menschen beschäftigen, die aus dem Ausland bereits zu uns in den Landkreis gekommen sind oder die noch vor haben zur Arbeitsaufnahme zu uns zu kommen? Dann finden Sie hier einige nützliche Informationen, Flyer und Links.
Sie sind Arbeitgeber und möchten geflüchtete Menschen beschäftigen?
Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier. Es erfolgt die Weiterleitung auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Ergänzend benötigen Sie das Formular:
- Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland - Merkblatt für Arbeitnehmende und Arbeitgebende
- Genehmigungsverfahren - Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.
