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Wasserwirtschaft
Der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes (LWaG) obliegt gemäß § 106 LWaG bis auf Ausnahmen (§ 107 LWaG) dem Landrat.
Beim Landkreis Vorpommern-Rügen ist die Aufgabenwahrnehmung beim Fachbereich 3 (Bau und Umwelt), Fachdienst 44 (Umwelt), Fachgebiet Wasserwirtschaft angesiedelt.
Hauptaufgabe ist die Gewässeraufsicht, die sich sowohl auf oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und das Grundwasser bezieht.