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Kommunalwahl 2024

Gemeindevertretungen, ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Kreistage werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 

Wahltag ist ein Sonntag. Der Termin wird durch die Landesregierung festgelegt.

Wahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerbern sowie von Wählergruppen, zu denen sich Wahlberechtigte auf der Grundlage einer Satzung und eines kommunalpolitischen Programms zusammenschließen, eingereicht werden.

Die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen werden von den Vertretungen gewählt. Ihre Namen werden von den Kommunen öffentlich bekannt gemacht. Die Amtsdauer der gewählten Wahlleitungen entspricht der Wahlperiode und endet erst mit der Wahl der Nachfolger.

Bekanntmachungen