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HINWEIS: Zulassung zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG wieder möglich

Bereits seit dem 01.08.2026 kann im Rahmen verfügbarer Kursplätze, die von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig sind wieder eine Zulassung zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erfolgen. Prioritär  werden Personen gefördert,

die dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen sollen, d.h. insbesondere Menschen, die einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG besitzen, deutsche Staatsangehörige und andere Unionsbürger, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen sowie die Familienangehörigen dieser beiden Personengruppen. Mehr Informationen hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2026/traegerrundschreiben-13_20260722.html?nn=282388