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HINWEIS: Neuregelung der Zulassung zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG

Laut Bundesministerium des Inneren wird es doch wieder freiwillige Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG geben: "Sobald die Integrationskursverordnung geändert ist, können Geflüchtete aus der Ukraine und Unionsbürger, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wieder im Rahmen freier Kursplätze durch das BAMF zu den Integrationskursen zulassen werden. Die Zulassung richtet sich dabei streng nach den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers." (Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/gesellschaft-integration/integration/integrationskurs-faq-liste.html) Inzwischen liegt ein Referentenentwurf zur Neufassung der Integrationskursverordnung vor. Wann mit seiner Verabschiedung zu rechnen ist, ist unklar. Sobald es Neuigkeiten gibt, erfahren Sie es hier, auf den Runden Tischen oder über das "Logbuch Integration".