Seiteninhalt
HINWEIS: Vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wird bis März 2028 verlängert
Die Mitgliedsstaaten der EU haben MItte Juli vereinbart, den vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Allerdings wird der vorübergehende Schutz künftig nur noch denjenigen gewährt, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen. Diese Einschränkung gilt nur für neue Anträge auf vorübergehenden Schutz. Sie gilt nicht für Personen, denen bereits vorübergehender Schutz in der EU gewährt wurde. Mehr:
