Wir unterstützen Sie! Unser Schlichtungsverfahren
Durch die Regelungen des Bürgergeld-Gesetzes wird der Kooperationsplan ab dem 01.07.2023 die formale Eingliederungsvereinbarung ersetzen. Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags für die Erstellung oder Fortschreibung eines gemeinsamen Kooperationsplans. Damit sollen ein gemeinsames Verständnis zum Eingliederungsprozess sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe gefördert werden.
Das Schlichtungsverfahren können Sie als Bügergeld-Beziehende sowie die für sie zuständige Integrationsfachkraft einberufen.
Weitere Informationen enthält der Flyer Schlichtungsverfahren im SGB II.
Unsere Schlichtungsperson ist Antje Post, die bislang nicht an der Betreuung der Leistungsberechtigten beteiligt war und keinem fallbearbeitenden Team angehört.
E-Mail: jobcenter@jc-vr.de mit dem Betreff Schlichtungsstelle
Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllte Formular, wenn Sie ein Schlichtungsverfahren einberufen wollen.
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter
