Schulbauprogramm 2024 - 2027
2. Aufruf zum Schulbauprogramm § 10 a Finanzausgleichsgesetz M-V
Im Rahmen des Schulbauprogrammes werden Mittel (Landesmittel und kommunale Mittel) für die Jahre 2024 - 2027 für Bauprojekte (Investitionen) und Investitionsforderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Erfüllung von Schultrageraufgaben im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt.
Zur Umsetzung des Schulbauprogramms stehen im Rahmen des 2. Aufrufes in den Jahren
2026 rd. 1,6 Mio. € und 2027 rd. 6,1 Mio. €
zur Verfügung. Dabei sind für Projekte kreisangehöriger Städte und Gemeinden bereits bis auf eine Summe von rd. 1,8 Mio. € gebunden.
Die Schulträger aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Vorpommern-Rügen werden aufgerufen, bis zum
30. Oktober 2025
die entsprechenden Projektvorschlage einzureichen. Hierfür ist ausschließlich das Formular »Anlage 1 zur Satzung - Bedarfsanzeige“ (https://www.lk-vr.de/schulbauprogramm) zu verwenden.
HINWEIS: Abgelehnte oder zurückgenommene Anträge des 1. Aufrufes 2024 sowie vor diesem 2. Aufruf eingereichte Anträge werden leider nicht automatisch berücksichtigt, sondern müssen erneut gestellt werden!
Maßgeblich für die Auswahl der Projekte sind die in der ,,Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Umsetzung des § 10 a Finanzausgleichsgesetz M-V* enthaltenen Rahmenbedingungen, insbesondere die mit § 5 Abs. 1 der Satzung festgelegten Kriterien zur Priorisierung der Projekte.
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an FG13.30@lk-vr.de. Weitere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem ,,2. Projektaufruf zum Schulbauprogramm“.
Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst 13 - Gebäudemanagement und Schule
