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Schulbauprogramm 2024 - 2027

Aufruf zum Schulbauprogramm § 10 a Finanzausgleichsgesetz M-V

Die Schulträger aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Vorpommern-Rügen werden zur Einreichung des Antrages auf Mittelzuweisung gemäß S 10 a FAG sowie der Projektunterlagen geeigneter Schulbaumaßnahmen aufgerufen.

Im Rahmen der Kommunalgespräche wurde ein Schulbauprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Erfüllung von Schulträgeraufgaben im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen beschlossen.

Die Mittel (Landesmittel und kommunale Mittel) werden für die Jahre 2024- 2027 für Bauprojekte (Investitionen) und lnvestitionsförderungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Zur Umsetzung des Schulbauprogramms werden die Schulträger aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Vorpommern-Rügen aufgerufen, bis zum

15.05.2024

die entsprechenden Projektvorschläge einzureichen. Hierfür ist verbindlich das Formular „Anlage 1 zur Satzung - Bedarfsanzeige" zu verwenden. Maßgeblich für die Auswahl der Projekte sind die in der ,,Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Umsetzung des§ 10 a Finanzausgleichsgesetz M-V" enthaltenen Rahmenbedingungen, insbesondere die mit § 5 Abs. 1 der Satzung festgelegten Kriterien zur Priorisierung der Projekte.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an schulen@kreisverwaltung-vr.de

02.04.2024