Förderung von Barrierefreiheit im Bereich Kunst & Kultur
Kultureinrichtungen und -vereine aus Mecklenburg-Vorpommern können ab dem 21.09.2026 Mittel zum Abbau von Barrieren beim Land beantragen.
Über den Sonderfonds, der von der Fachstelle für Kulturelle Teilhabe verwaltet wird, können Investitionen gefördert werden. Dazu zählen u.a. inklusive Medien wie Vorlesestifte oder akustische Anlagen, die sich direkt mit einem Hörgerät oder einem Implantat verbinden können sowie spezielle Wegeleitsysteme oder mobile Rampen.
Die Anträge können bis zum 19. Oktober 2026 gestellt werden. Informationen über die Antragstellung und Fristen erfahren Interessierte über die Fachstelle für Kulturelle Teilhabe https://kulturinklusiv-mv.de/
Fragen zum Fonds beantwortet die Fachstelle unter Tel.: 0381 3676 53 90.
Pressemeldungdes Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegeneheiten
