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Wildnachweisung als "Abschluss der Jagdjahres"

Information der Unteren Jagdbehörde


Die Wildnachweisung ist bis zum 15. April 2022 abzugeben. Gleiches gilt für die Nutzung der Digitalen Wildnachweisung. Dort ist das Jagdjahr über das Feld „Jagdjahr abschließen“ entsprechend abzuschließen. Der „Abschluss des Jagdjahres“ der digitalen Wildnachweisung ist der Abgabe der Wildnachweisung gleichgesetzt.

Die Abschusspläne für Muffel- und Rehwild sind für den Zeitraum von drei Jagdjahren gem. der Rechtslage (z. B. „Wildbewirtschaftungsrichtlinie M-V“) aufzustellen. Dabei ist der Abschussplan für Rehwild anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass die Pläne lediglich einzureichen („anzuzeigen“) sind. Zum Zeitpunkt des Anzeigens des Planes gilt der Rehwildabschussplan als rechtskräftig. Die Frist endet mit Ablauf des 15. März 2022. Es empfiehlt sich, eine Kopie des Rehwildabschussplanes für die eigene Verwendung zu erstellen. Der Jagdausübungsberechtigte hat das Einvernehmen mit dem Verpächter über die Abschusspläne herzustellen. Der 3-Jahresplan braucht nur einmal, und zwar zu Beginn des 3-Jahres-Zyklus vorgelegt werden. Bei erheblichen Jagdbezirksgrößenänderungen ist der bestehende Plan entsprechend anzupassen.

Für die Wildarten Rot- und Damwild greift die Regelung bzgl. der Hegegemeinschaften im Landkreis Vorpommern-Rügen. Diesbezüglich obliegt die Beschlussfassung und Abschussplanung den zust. Hegegemeinschaften, in dessen Wirkungsbereich ein Jagdbezirk liegt. Die Planungen durch die Hegegemeinschaften haben weitestgehend begonnen. Die Abschusspläne sind bei der uJB einzureichen. Jedoch haben die Abschusspläne vorher der zuständigen Hegegemeinschaft vorgelegt zu werden. Gern kann folglich der Hegering/ Planungsgruppenverantwortliche in Gänze den kompletten Satz der Unterlagen der Planungsgruppe (also inkl. aller dazugehörigen Einzelabschusspläne) einreichen.

Unbedingt beachten!

Bei Gruppenabschussplänen sind immer Einzelabschusspläne mit den Abschussplanzahlen der Gruppe zu erstellen und vorzulegen!!! Das Exemplar für den Gruppenabschuss (Formular „Festlegung von Planungsbezirken und Gruppenabschussplan“ ist für jede Gruppe mit der Auflistung aller Gruppenmitglieder (JBZ) und deren Unterschriften vorzulegen (einfach). Im Einzelplan muss dann auf diese Gruppenliste eindeutig Bezug genommen werden. Es ist nicht nötig alle Teilnehmer nochmals in die Einzelexemplare einzutragen. Sofern dieser Abschussplan auf einem Gruppenabschussvorschlag der Hegegemeinschaft beruht, verpflichtet sich der JAB damit, den körperlichen Nachweis des Abschusses bei den von der Hegegemeinschaft bestimmten Personen zu führen. Im Einzelnen wird dazu auf die beschlossenen Festlegungen der Hegegemeinschaften verwiesen. In der Abschussplanbestätigung/-festsetzung wird dort in der Regel vermerkt sein:

„lt. HG-Liste“ oder „lt. Beschluss HG“ oder „s. HG“. Das bedeutet, dass ausschließlich bei der von der Hegegemeinschaft festgelegten Person mit dem dazugehörigen Protokoll vorzuzeigen ist. 

Formulare der Unteren Jagdbehörde

26.01.2022