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03.04.2023

Zum 1. April kommt die E-Rechnung - Kein Scherz!

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Elektronische Rechnung © pixabay
Elektronische Rechnung © pixabay

Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes M-V (ERechVO M-V)  sieht zum 1. April 2023 für alle öffentlichen Aufträge, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung vor. Die Regelung gilt unabhängig vom Auftragswert, so dass diese Verpflichtung für alle Verträge, die der ERechVO M-V unterliegen, besteht. Die elektronisch ausgestellte Rechnung stellt die Originalrechnung dar.

Der Landkreis hat die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Nähere Informationen zum Empfang von E-Rechnungen in der Landkreisverwaltung erhalten Sie hier: https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Finanzen/Elektronische-Rechnung/.

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen