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Verfahrenslotsen

beraten, begleiten, unterstützen

Die Aufgabe der Verfahrenslotsen besteht gem. § 10b Abs. 1 SGB VIII darin, junge Menschen sowie ihre Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten unabhängig darin zu unterstützen, ihre Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu verwirklichen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Wie sieht die Unterstützung der Verfahrenslotsen aus?

Verfahrenslotsen…

  • Hören zu und geben Raum, um über die aktuelle Lebenssituation, Wünsche, Herausforderungen und Bedarfe zu sprechen.
  • Informieren und beraten über bestehende Rechte, Ansprüche und mögliche Leistungen. Sie erklären Abläufe, z. B. von der Antragstellung bis zum Bescheid. 
  • Lotsen durch die komplexen Sozialgesetzbücher und unterstützen bei der Klärung von Zuständigkeiten und Ansprechpartnern.
  • Begleiten und unterstützen auf Wunsch der jungen Menschen und deren Familien z. B. bei der Antragstellung oder bei Gesprächen in den jeweiligen Behörden.

Wer kann die Verfahrenslotsen in Anspruch nehmen?

  • Alle jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahre mit einer bereits bestehenden oder drohenden Beeinträchtigung
  • Deren Familien, sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte
  • Deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen
  • Deren gesetzliche Betreuer (z. B. bei jungen volljährigen Menschen)

Die Begleitung durch Verfahrenslotsen erfolgt individuell, unabhängig und vertraulich. So kann ein Beratungstermin am Telefon, im Amt oder auch bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym stattfinden. Das Angebot ist kostenfrei.

Kontakt Verfahrenslotsen:

Telefon-Nr.: 03831-357 1848
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt:

Landkreis Vorpommern-Rügen Lindenallee 61 18437 Stralsund