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Baumschutz

Bäume haben eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt. Sie sind Lebensgrundlage für wildlebende Tierarten und prägen das Orts- und Landschaftsbild. Im besiedelten Bereich beeinflussen sie das Mikroklima, schützen an heißen Tagen vor der Hitze und tragen zur Luftreinhaltung bei. Bäume sind wichtige Sauerstofflieferanten. Durch ihren belebenden und gliedernden Charakter erhöhen sich der Erlebnis- und Erholungswert der Landschaft und damit auch die Lebensqualität für die Menschen.  

Deshalb sind in Mecklenburg-Vorpommern alle Bäume ab einem Stammumfang von 1,00 m, gemessen in 1,30 m Höhe, bis auf wenige Ausnahmen, gesetzlich geschützt. Alle Handlungen die zu einer Schädigung führen sind verboten. Davon ausgenommen sind qualifizierte Pflegeschnitte.

Einige Gemeinden und Städte haben darüber hinaus eine sog. „Baumschutzsatzung“. Diese schützen Bäume mit geringeren Stammumfängen. Informieren Sie sich bitte bei dem zuständigen Amt Ihrer jeweiligen Gemeinde bzw. amtsfreien Stadt, ob es eine solche gibt.

Hinweise zur Beantragung:

Der Antrag auf Baumfällungen kann mit Hilfe des unten aufgeführten Formulars gestellt werden.    
Mindestangaben sind: Kontaktdaten des Antragstellers (wenn mögl. mit Telefonnummer), Unterschrift, Art des Baumes, Standort des Baumes (Adresse und/oder Flurstückbezeichnung), Begründung für den Eingriff/der Fällung.
Bei einem Bauantrag ist der Antrag auf Baumfällung den Bauantragsunterlagen beizufügen.

Rechtsgrundlage:

-§ 18 Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V)  zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und beinhaltet die Liste der  nicht geschützten Bäume,
-Baumschutzkompensationserlass M-V,
-Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Naturschutzgesetzes
  (Naturschutzkostenverordnung; NatSchKostVO M-V).

Gebühren:

22 – 600 € nach Gebührennummer 301 der NatSchKostVO M-V, 2017

Formulare: