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Bildung und Teilhabe
Überlegen Sie nicht lange und stellen Sie einen Antrag, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der angegeben Leistung beziehen:
- Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag
- Asylbewerberleistungen
- Grundsicherung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Wie wird Ihr Kind gefördert?
- Kultur, Sport und Freizeit: Damit Ihr Kind beim Fussball oder im Chor mitmachen kann, stehen ihm monatlich 15 Euro für Beiträge zur Verfügung.
- Kostenloses Mittagessen in Kita, Schulen und Hort: Wenn es in der Kita oder in der Schule mittags eine warme Mahlzeit gibt, kann Ihr Kind jetzt mitessen.
- Schulbedarf: Für Schulmaterial wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr 104 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 52 Euro.
- Lernförderung: Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung.
- Tagesausflüge und Klassenfahrten: Von A wie Ausstellung bis Z wie Zoo: An Wandertagen von der Kita oder der Schule kann Ihr Kind nun teilnehmen. Die Kosten werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge werden ebenfalls bezahlt.