Zahnärztlicher Dienst
Die Aufgabe des Zahnärztlichen Dienstes ist die Förderung der Zahn- und Mundgesundheit aller Kinder und Jugendlichen in unserem Landkreis.
Die Zahnärztinnen führen jedes Jahr mit ihren Zahnarzthelferinnen eine zahnärztliche Untersuchung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen durch. Sie beraten vor Ort auch zur Zahngesundheit.
Zusätzlich gibt es zahnärztliche Gruppen-Prophylaxen mit den Prophylaxe-Helferinnen. Dort werden theoretische und praktische Tipps zur Mundgesundheit gegeben.
Der Zahnärztliche Dienst setzt verschiedene Projekte zur Mundgesundheit um. Dazu gehören das Projekt „Kita mit Biss“ oder Aktionen zum Tag der Zahngesundheit am 25. September in Kindertagesstätten und Schulen.
Daneben erfüllt er aber auch weitere Aufgaben wie zahnärztliche gutachterliche Stellungnahmen.
Zahnärztliche Untersuchungen
Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kitas) ab dem 2. Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 werden vom Zahnärztlichen Dienst einmal jährlich zahnärztlich untersucht.
Dadurch können Zahnerkrankungen und Fehlstellungen des Gebisses möglichst frühzeitig erkannt werden.
Es wird ein Zahnstatus erhoben und die Mundhöhle untersucht.
Alle Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten eine Information bezüglich des Ergebnisses der zahnärztlichen Untersuchung ihres Kindes.
Zahnärztliche Gruppenprophylaxe
Die Zahnärztliche Gruppenprophylaxe befasst sich in theoretischer und praktischer Form mit allen Themen rund um die Mundgesundheit und Mundhygiene.
Hier üben schon die Kleinsten das Zähneputzen mit dem Krokodil "Kroko" oder basteln zusammen zum Beispiel eine Zahnputzuhr.
Beim Besuch der Prophylaxe-Helferinnen in der Kita und der Schule lernen die Kinder, wie ein Zahn aufgebaut ist und was beim Zahnwechsel passiert.
Die Themen gesunde Ernährung, versteckte Zucker und Karies werden kindgerecht erklärt.
Zahnärztliche Gutachterliche Stellungnahmen
Der Zahnärztliche Dienst erstellt Gutachten für Sozialämter und kommunale Beihilfestellen.
Fragen nach der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung, Art und Umfang der zahnärztlichen Therapie und nach der Wirtschaftlichkeit werden beantwortet.
Rechtsgrundlagen für die Gutachten sind das Sozialgesetzbuch (SGB), das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und das Beihilferecht (Freie Heilfürsorge).
Öffentlichkeitsarbeit und Projekte
Der Zahnärztliche Dienst ist an verschiedenen Aktionen und Projekten beteiligt.
Der Tag der Zahngesundheit am 25. September wird jedes Jahr in einer anderen Einrichtung veranstaltet.
Das Projekt “Kita mit Biss“ wird über einen Zeitraum von zwei Jahren in einzelnen Kindertageseinrichtungen umgesetzt.
Auch am Tag des Gesundheitsamtes am 19. März klärte der Zahnärztliche Dienst spielerisch über das Putzen und zahngesunde Ernährung auf.
Rechtliche Grundlagen
§21 Sozialgesetzbuch V (SGB 5)
§16 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommern
(ÖGDG M-V)
§58 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
§5 Schulgesundheitspflegeverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchulGesPflVO M-V)
§6 Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtendes feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehren (FwHeilFürsVO M-V)
§4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)