Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vorpommern-Rügen
Als Gleichstellungsbeauftragte unterstütze und berate ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Vorpommern-Rügen.
Ziel ist es, vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern aufzuzeigen, fördernde Maßnahmen zu unterstützen, Empfehlungen und Initiativen zur Beseitigung vorhandener Benachteiligungen zu erarbeiten.
Gerne stehe ich zur Verfügung:
- wenn Projekte, Ausstellungen, Lesungen, Vorträge und Gesprächsrunden zu gleichstellungsrelevanten Themen zu konzipieren bzw. zu organisieren sind,
- für Fragen, wenn Sie sich eine Existenz aufbauen möchten,
- wenn Sie sich benachteiligt fühlen und Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen,
- wenn Sie körperlicher und/oder seelischer Gewalt ausgesetzt sind, eine Vertrauensperson suchen, welche Ihnen weitere Hilfestellung aufzeigt und ggf. begleitet,
- wenn Kontakte zu Vereinen, Institutionen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ämtern, Parteien u.a. gesellschaftlich relevanten Gruppen gewünscht werden,
- zum Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit bzw. Vernetzung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie mit für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder und des Bundes,
- wenn Sie Ideen oder Vorschläge im Rahmen gleichstellungsrelevanter Themen haben,
- oder einfach mal ein offenes Ohr zum Zuhören benötigen.
Veranstaltungen
Landkreis Vorpommern-Rügen für ein gewaltfreies Leben in der Häuslichkeit
Ab dem 25. November, dem internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen finden Aktionen statt, um zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu sensibilisieren, Angebote öffentlichkeitswirksam zu präsentieren und Fachkräfte zu schulen.Rechtliche Verankerung
Gleichstellung ist ein gemeinschaftlicher Auftrag an Politik und Verwaltung.
Grundgesetz Artikel 3
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 118
§ 118 KV M-V – Gleichstellungsbeauftragte
- Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Dafür bestellen die Landkreise hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die sie für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigen. Die zur Bewältigung ihrer Arbeit erforderliche personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung ist von den Landkreisen sicherzustellen und die personelle Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte ist zu regeln. Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln auszustatten.
- Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Kreisausschuss stattgefunden hat, durch den Kreistag. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Kreistagsmitglieder.
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Kreisverwaltung. Sie kann an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen.
- Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat der Landrat gemäß § 107 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
- Sofern ein Beschluss des Kreistages oder eines beschließenden Ausschusses nach Überzeugung der Gleichstellungsbeauftragten das Wohl des Landkreises dadurch gefährdet, dass er der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zuwiderläuft, kann sie ferner verlangen, dass die Landrätin oder der Landrat prüft, ob sie oder er von dem Widerspruchsrecht nach § 111 Absatz 1 Satz 2 Gebrauch macht. Die Landrätin oder der Landrat hat die Prüfung vorzunehmen, wenn das Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb einer Woche nach der Beschlussfassung schriftlich bei ihr oder ihm eingegangen ist und einen Vorschlag für die Begründung des Widerspruches enthält.
- Die Landrätin oder der Landrat entscheidet über die personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung und die personelle Vertretung sowie über die Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten mit räumlichen und sächlichen Mitteln, nachdem sie hierzu angehört wurde. Ist die Gleichstellungsbeauftragte der Überzeugung, dass die Entscheidung nach Satz 1 einer ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben entgegensteht, kann sie eine Befassung des Kreistages mit ihren Einwendungen gegen die Entscheidung der Landrätin oder des Landrates verlangen. Entscheidet der Kreistag, dass die Einwendungen der Gleichstellungsbeauftragten berechtigt sind, hat die Landrätin oder der Landrat die Entscheidung nach Satz 1 unter Berücksichtigung der Auffassung des Kreistages erneut zu treffen.
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3, bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 und bei der Ausübung ihrer Rechte nach den Absätzen 5 und 6 weisungsfrei.
- Das Nähere regelt die Hauptsatzung.
Hilfenetz häusliche und sexualisierte Gewalt
Frauenschutzhaus Ribnitz-Damgarten
Tel.: 03821 720366
E-Mail: fsh-rd@awo-vorpommern.de
Frauenschutzhaus Stralsund
Tel.: 03831 2299 600
E-Mail: fsh-hst@stark-machen.de
„Ankerlicht“ Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt
Tel.: 03838 201793
E-Mail: ankerlicht@kjfh-ruegen.de
M.I.S.S. Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
für den Landkreis VR www.miss-beratungsstelle.de
Tel.: 03831 6679363
E-Mail: kontakt@miss-beratungsstelle.de
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking
Tel.: 03831 307750 Erwachsenenberatung
Tel.: 03831 307751 Kinder- und Jugendberatung
E-Mail: interventionsstelle.stralsund@stark-machen.de
Landkreis Vorpommern-Rügen - Gleichstellungsbeauftragte
Tel.: 03831 3571340
Gleichstellung@lk-vr.de
Beratungsstelle für Opfer von Straftaten und Angehörige
Tel.: 03834 79830
E-Mail: opferberatung@caritas-vorpommern.de
Weisser Ring
Tel.: 0151 55164628 Stralsund
weisser.ring.stralsund@gmx.de
Tel.:038301 898360 Rügen
weisser-ring.ruegen@t-online.de
Tel.: 0173 9899469 Nordvorpommern
nordvorpommern@mail.weisser-ring.de
BeLa – Beratung und Begleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt
Tel.: 0176 74708335
E-Mail: bela.vorpommern@stark-machen.de
Gewaltberatung, Tätertherapie und Männerberatung
Tel.: 0151 74440047
E-Mail: zocher@kdw-greifswald.de
Anlaufstellen bei Problemen in der Familie
Evangelische Beratungsstelle des Kreisdiakonischen Werkes Stralsund e.V. u.a. Erziehungs-/Familien-/Lebensberatung
Tel.: 03831/384901
EFA |Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Verbund für Soziale Projekte (VSP), Stralsund
Tel.: 03831/293801
E-Mail: info.efa@vsp-mv.de
Erziehungsberatungsstelle des Chamäleon Stralsund e.V. u.a. Schwerpunkt Sucht
Tel.: 0176/45630720
Beratungsstelle für Erziehungs- und Familienfragen Rügen des Kreisdiakonisches Werk Stralsund e.V.
Tel.: 0173/3880526
Erziehungs-/Familienberatung, Videoberatung über Messengerdienst möglich niedrigschwellige Beratung des KJFH e.V. Bergen auf Rügen
Mo - Fr von 8 - 16 Uhr
Tel.: 03838/202723
Erziehungsberatungsstelle JAM GmbH, Bad Sülze
Tel.: 03821/3909829
Eltern-Stress-Telefon des Kinderschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern
0385/4791570
Mo - Fr von 14 - 17 Uhr
Familienberatungsstelle der AWO Rügen - Familiennotruf Rügen
Tel.: 03838/24982
Mo - Do 9.30 bis 15 Uhr und Fr 8:30 bis 13 Uhr
E-Mail: familienberatung-bergen@awo-ruegen.de