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Ihr Kontakt zu uns

Bitte nehmen Sie aktuell bevorzugt telefonisch und digital mit uns Kontakt auf.

Telefonische Erreichbarkeit

Sie erreichen uns zu den folgenden Service-Zeiten: 

Montag 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag

08:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr


Faxnummer: +49 (3831) 357-444030

Servicezeiten für persönliche Vorsprachen

 Sie können uns zu den folgenden Zeiten persönlich im Bürgerservice bis zum 31. März 2024 erreichen: 

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Neue Servicezeiten ab 01. April 2024

  Stralsund Bergen, Grimmen, Ribnitz-Damgarten



Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr  



Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
  14.00 Uhr - 16.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr



Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr  



Donnerstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr



Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr


Für Vorsprachen bei Ihren persönlichen Ansprechpersonen in der Fachbereichen Arbeitsvermittlung und Leistungsbearbeitung vereinbarten Sie bitte einen Gesprächstermin. Ihren Terminwunsch können Sie telefonisch oder postalisch an das Jobcenter richten.

Eigenbetrieb Jobcenter Standort Stralsund

Besucheranschrift

Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund

+49 (3831) 357-3000
+49 (3831) 357-444030

Eigenbetrieb Jobcenter Standort Ribnitz-Damgarten

Besucheranschrift

Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten

+49 (3831) 357-3000
+49 (3831) 357-444030

Eigenbetrieb Jobcenter Standort Grimmen

Besucheranschrift

Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen

+49 (3831) 357-3000
+49 (3831) 357-444030

Eigenbetrieb Jobcenter Standort Bergen auf Rügen

Besucheranschrift

Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen

+49 (3831) 357-3000
+49 (3831) 357-444030

Kundenreaktion

Wir nehmen Ihre Rückmeldungen, Ihr Lob, Ihre Verbesserungsvorschläge und Ihre Kritik zu unserer Tätigkeit sehr ernst. Sie verdeutlichen uns, wie zufrieden Sie mit unserer Arbeit sind. Sie zeigen uns aber auch Fehlerquellen und Verbesserungsbedarfe auf. Nur mit Ihrer Hilfe können wir unsere Arbeit kontinuierlich weiterentwickeln und Ihre Zufriedenheit mit unserer Servicequalität erhöhen.

Ihr Anliegen können Sie direkt an das Bürgerreaktionsmanagement richten. Verwenden Sie dafür das Kontaktformular und wählen Sie den Betreff Bürgerreaktion aus. 

Wir unterstützen Sie! Unser Schlichtungsverfahren

Durch die Regelungen des Bürgergeld-Gesetzes wird der Kooperationsplan ab dem 01.07.2023 die formale Eingliederungsvereinbarung ersetzen. Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags für die Erstellung oder Fortschreibung eines gemeinsamen Kooperationsplans. Damit sollen ein gemeinsames Verständnis zum Eingliederungsprozess sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe gefördert werden.

Das Schlichtungsverfahren können Sie als Bügergeld-Beziehende sowie die für sie zuständige Integrationsfachkraft einberufen.

Weitere Informationen enthält der Flyer Schlichtungsverfahren im SGB II.

Unsere Schlichtungsperson ist Antje Post, die bislang nicht an der Betreuung der Leistungsberechtigten beteiligt war und keinem fallbearbeitenden Team angehört. Sie können mit Ihr Kontakt aufnehmen über unser Kontaktformular mit dem Betreff "Anfrage an Schlichtungsstelle" oder per Telefon: 03831 – 357 3406, Fax: 03831 – 357 4446611 und E-Mail: KJC-schlichtungsstelle@lk-vr.de

Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllte Formular, wenn Sie ein Schlichtungsverfahren einberufen wollen.


Eigenbetrieb Jobcenter
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