Untersuchungen zur Einschulung
Informationen zur Schuleingangsuntersuchung für Kinder im Vorschulalter
Kinder erreichen mit etwa 6 Jahren das schulfähige Alter. Die Schulpflicht beginnt in Mecklenburg-Vorpommern am 1. August für alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Jahres 6 Jahre alt werden. Kinder, die vorzeitig eingeschult oder zurückgestellt werden sollen, nehmen gleichfalls an der Einschuluntersuchung teil.
Die meisten von ihnen besuchen im Vorfeld einen Kindergarten. Während dieser Zeit – im letzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht – finden die Einschuluntersuchungen statt. Der Begriff Schuleingangsuntersuchung bedeutet das Gleiche und wird alternativ verwendet.
Eltern und Kind werden eingeladen und erhalten dafür Post vom Gesundheitsamt mit Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit der anstehenden Untersuchung. Für gewöhnlich wird im Oktober mit den Einschulungsuntersuchungen begonnen.
Schuleingangsuntersuchung - Wozu dient sie?
Die Einschulungsuntersuchung soll feststellen, ob das künftige Schulkind der ärztlichen Einschätzung nach
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- dem schulischen Alltag gewachsen sein wird und
- die dafür nötigen Kompetenzen mitbringt.
Deshalb werden die Kinder vollumfänglich untersucht und sowohl der
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- körperliche und geistige, als auch der
- emotionale und soziale Entwicklungsstand
des Kindes ermittelt. Mit Hilfe der durchgeführten Untersuchung können frühe Anzeichen oder Warnhinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen erkannt werden. Gibt es Auffälligkeiten, kann rechtzeitig gegengesteuert und bestenfalls noch vor dem Schulbeginn nötige Schritte zur Förderung oder Behandlung des Kindes nach der schulärztlichen Empfehlung vermittelt und eingeleitet werden.
Früher wurde häufig der Begriff Schulreife verwendet. Lange hieß es, dass die biologische Entwicklung zum Ende des 6. Lebensjahres eine Art Reife – die Schulreife – erzeugte. Heute ist bekannt, dass vielmehr Eltern, Kita, Schule und deren Zusammenspiel auf das Kind wirken und dadurch die Schulfähigkeit des Kindes befördern. Unabdingbar sind deshalb eine gute Kommunikation zwischen allen Akteuren, aber auch die Bereitschaft, sich einzubringen und im Interesse des Kindes miteinander zu arbeiten.
1 Quellen: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Landkreis Vorpommern-Rügen;
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Schulreife oder Schulfähigkeit - was ist darunter zu verstehen?
Wie läuft die Einschulungsuntersuchung ab?
Die Untersuchung der Vorschulkinder ist ziemlich umfangreich. Deshalb werden die Aufgaben und Tests zwischen der Arzthelferin und der Ärztin bzw. dem Arzt aufgeteilt.
Die Arzthelferin ist zuständig für die:
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- Überprüfung des Impfstatus anhand des gelben Impfheftes
- Dokumentation an teilgenommenen Vorsorgeuntersuchungen anhand des U-Hefts
- Blutdruckmessung
- Größen- und Gewichtsmessung
- Durchführung von Seh- und Hörtest
- inklusive Farbsehtest und Prüfung des räumlichen Sehens
- Teile des Tests, welche die Malkompetenz und die Aufmerksamkeit prüfen
Die Ärztin oder der Arzt ist verantwortlich für die:
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- Klinische Ganzkörperuntersuchung mit grobneurologischer Prüfung
- Beurteilung des Kindes und seiner Kompetenzen bzw. Fähigkeiten, wie
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- motorisches Geschick und Gleichgewicht
- Fein- und Visuomotorik (z.B. die Hand-Augen-Koordination)
- Sprach- und Sprechentwicklung
- Seh- und Hörwahrnehmung
- Merkfähigkeit und Logisches Denken
- Konzentrationsfähigkeit
- Soziale Reife
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Im Gespräch mit den Eltern werten die Ärztin oder der Arzt zum Schluss die medizinischen Befunde aus. Wurden Förderbedarfe festgestellt, werden die Eltern zu möglichen Maßnahmen beraten oder geeignete Fördermaßnahmen in der Schule empfohlen. Die Eltern bekommen das Ergebnis der Einschulungsuntersuchung zur Weitergabe an die Schule ausgehändigt.
Wie lange dauert die Einschulungsuntersuchung?
Eltern sollten sich darauf einstellen, dass die Untersuchung bezüglich der Einschulung einige Zeit in Anspruch nimmt. Sie kann etwa 60 Minuten dauern. Manchmal geht's schneller, mitunter kann es auch mal länger dauern. Das hängt natürlich auch individuell von jedem Kind ab.
Hin und wieder kommt es vor, dass auch mal überhaupt gar nichts geht. Dann werden die Eltern schon mal hinausgebeten oder es wird notfalls ein neuer Termin vereinbart, z.B. zu einer anderen Tageszeit. Mehr Druck hilft den Kindern in keinem Fall weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung des kinder- und jugendärztlichen Dienstes enthält einen Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Kindes. Je mehr die Ärztinnen und Ärzte sowie die Arzthelferinnen über das Kind erfahren, desto besser können bestimmte Testergebnisse eingeordnet und mögliche notwendige Maßnahmen empfohlen werden. Alle Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, genau so wie bei der/dem Haus- oder Kinderärztin/ -arzt.
Weitere mitzubringende Dokumente und Unterlagen sind:
- das Vorsorgeheft (U-Untersuchungen)
- der gelbe Impfausweis
- ärztliche Befunde (falls vorhanden)
- vorhandene Hilfs- bzw. Heilmittel, wie z.B. eine Brille.
Den Fragebogen können sich Eltern gern herunterladen:
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS)
Vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung
Die Entscheidung darüber wird von der Schule bzw. Schulleitung getroffen, an der das Kind angemeldet ist. Eltern können an der künftigen Schule einen entsprechenden Antrag stellen. Damit diese Information auch das Gesundheitsamt erreicht, sollten sich Eltern zur Sicherheit selbst bei der Behörde melden und nachfragen, ob das Kind bereits durch die Schule angemeldet wurde. Die Informationsweitergabe wird von Schule zu Schule anders gehandhabt.
Eltern und Kind werden dann zur Einschulungsuntersuchung eingeladen. Ist das Kind der ärztlichen Einschätzung nach hinreichend körperlich, geistig und verhaltensmäßig entwickelt, kann die Schule einem vorzeitigen Schulbesuch zustimmen.
Andersherum, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe gegen einen erfolgreichen Schulbesuch vorliegen, kann das Kind für ein Jahr zurückgestellt werden. Auch diese Entscheidung wird von der Schulleitung getroffen, in enger Abstimmung mit dem Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS).
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
In Deutschland gibt es viele Regelungen und Gesetze, das trifft auch auf die Einschulungsuntersuchungen zu. Folgende Gesetze und Verordnungen legen z.B. Zeitpunkt und Umfang der Schuleingangsuntersuchungen sowie Mitwirkungspflichten für die Eltern fest:
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- § 15 Abs. 2, 3 und 4 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖGDG M-V)
- § 43 Abs. 1, Satz 2 und Abs. 2 Beginn der Schulpflicht, Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010; zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2019 (GVOBl. M-V S. 719, ber. 2020 S. 864)
- § 49 Pflichten der Erziehungsberechtigten, Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010; zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2019 (GVOBl. M-V S. 719, ber. 2020 S. 864)
- § 58 Abs. 3 Verpflichtungen zu besonderen Untersuchungen, Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010; zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2019 (GVOBl. M-V S. 719, ber. 2020 S. 864)
- § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen (SchulGesPflVO M-V) in der Fassung vom 10. Juli 1996; zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. November 2019 (GVOBl. M-V S. 694)
- § 15 Abs. 2, 3 und 4 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖGDG M-V)
Weitere Gesetze, die im schulischen Kontext eine Rolle spielen können, sind u.a. das
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- Infektionsschutzgesetz
- Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Landesstatistikgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz.