Schulbauprogramm 2024 - 2027
3. Aufruf zum Schulbauprogramm § 10 a Finanzausgleichsgesetz M-V
Im Rahmen des Schulbauprogrammes werden Mittel (Landesmittel und kommunale Mittel) für die Jahre 2024 – 2027 für Bauprojekte (Investitionen) und Investitionsförderungsmaß-nahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Erfüllung von Schulträgeraufgaben im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt.
Zur Umsetzung des Schulbauprogramms stehen im Rahmen des 3. Aufrufes im Jahr 2027
729.585 €
für investive Schulbaumaßnahmen bis zu einem Fördervolumen von 500.000 € für Projekte kreisangehöriger Städte und Gemeindenzur Verfügung. Die für Projekte des Landkreises bereitgestellten Mittel wurden bereits ausgeschöpft.
Die Schulträger aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Vorpommern-Rügen werden aufgerufen, bis zum
9. Oktober 2026
die entsprechenden Projektvorschläge einzureichen. Hierfür ist verbindlich das Formular „Anlage 1 zur Satzung - Bedarfsanzeige“ zu verwenden.
HINWEIS:
Abgelehnte oder zurückgenommene Anträge der Aufrufe 2024 und 2025 sowie Anträge, die vor diesem 3. Aufruf eingereicht wurden, werden nicht automatisch berücksichtigt, sondern müssen erneut gestellt werden!
Maßgeblich für die Auswahl der Projekte sind die in der „Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Umsetzung des § 10 a Finanzausgleichsgesetz M-V“ enthaltenen Rahmenbedingungen, insbesondere die mit § 5 Abs. 1 der Satzung festgelegten Kriterien zur Priorisierung der Projekte.
