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Datenschutzbeauftragte
Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 DSGVO und beinhalten u.a.:
- Organisation des Datenschutzes, Unterstützung und Beratung der Fachämter
- Durchsetzung und Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Ansprechpartner in Sachen Datenschutz für die Beschäftigten des Landkreises und die Bürgerinnen und Bürgern
- Aufklärung, Unterweisung und Sensibilisierung der Bediensteten zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Ansprechpartner für die Datenschutzaufsichtsbehörde
- Untersuchung von Datenschutzvorfällen und –verstößen
- Bearbeitung von Anträgen nach Art. 15 – 21 DSGVO