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Datenschutzbeauftragte

Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 DSGVO und beinhalten u.a.:

  • Organisation des Datenschutzes, Unterstützung und Beratung der Fachämter
  • Durchsetzung und Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Ansprechpartner in Sachen Datenschutz für die Beschäftigten des Landkreises und die Bürgerinnen und Bürgern
  • Aufklärung, Unterweisung und Sensibilisierung der Bediensteten zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Ansprechpartner für die Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Untersuchung von Datenschutzvorfällen und –verstößen
  • Bearbeitung von Anträgen nach Art. 15 – 21 DSGVO