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Sozialpsychiatrischer Dienst

Hilfen für Menschen mit psychischen und/oder Suchterkrankungen sowie geistiger Beeinträchtigung

Psychische Erkrankungen sind nicht immer sichtbar und dadurch auch für das Umfeld schwer zu erkennen. Hinzu kommt, dass Erkrankungen der Psyche oder Seele lange mit Tabus belegt waren. Heute werden diese Themen auch durch die sozialen Medien angesprochen und Menschen reden öffentlich über psychische Erkrankungen. Und dennoch sind oft geeignete Hilfsangebote unbekannt.

Der Sozialpsychiatrische Dienst leistet Aufklärungsarbeit, informiert über psychische Erkrankungen, berät und vermittelt geeignete Hilfsangebote, zum Beispiel aus dem medizinischen, rehabilitativen und sozialrechtlichen Bereich.

Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und Sie benötigen keinen Überweisungsschein.

Als sozialpsychiatrischer Dienst sind wir ein Fachgebiet des Gesundheitsamtes. Wir beraten und unterstützen hilfesuchende Betroffene und Menschen aus deren Umfeld im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen.

Die Hilfestellung, die der sozialpsychiatrische Dienst gewährt, basiert auf dem Prinzip der Förderung von Selbstbestimmung und Eigenständigkeit unter Beachtung von individuellen Bedürfnissen. 

Wir haben Ihre Neugier geweckt? Lesen Sie gerne weiter oder rufen Sie die Mitarbeitenden direkt an, wenn Sie weitere Fragen haben.

So sind wir für Sie erreichbar

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialpsychiatrischen Dienst sind innerhalb des Landkreises Vorpommern-Rügen an verschiedenen Standorten vertreten. 

Sie erreichen uns normalerweise per E-Mail (fg33.10@lk-vr.de), telefonisch oder persönlich. Sollte dies einmal nicht direkt möglich sein, befinden wir uns entweder im Gespräch oder unterstützen gerade eine Person, die sich in einer Krise befindet.

Ein persönliches Gespräch ist prinzipiell ohne vorherigen Termin zu unseren Sprechzeiten an den Standorten möglich. Wir empfehlen trotzdem vorher anzurufen, da wir auch aufsuchend Hausbesuche machen.

Gerne vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Gespräch. 


Sie finden und erreichen uns an unseren Standorten:

Sprechzeiten:

Dienstag:      08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 16.00 Uhr

RegionTelefon
Adresse

Stralsund und
Stralsunder Umland


+49 (3831) 357–2324

+49 (3831) 357–2326

+49 (3831) 357–2329

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Grimmen +49 (3831) 357–2330 Bahnhofstr. 12 – 13
18507 Grimmen
Bergen/Rügen

+49 (3831) 357–2322

+49 (3831) 357–2323

+49 (3831) 357–2325

+49 (3831) 357–2331

Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen

Ribnitz-Damgarten

Außensprechstunde Stadt Marlow
ab 5.02.2026 | 9-12 Uhr,
1. Donnerstag im Monat


+49 (3831) 357–2327

+49 (3831) 357–2328

Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18337 Marlow

Barth +49 (3831) 357–2333

Lange Str. 2 – 4
18356 Barth


Karte LK-VR Standorte SPDI © LK-VR
Karte LK-VR Standorte SPDI © LK-VR



Das sind unsere Aufgaben

Der Sozialpsychiatrische Dienst unterstützt und berät Sie unter anderem

  • bei psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und geistigen Beeinträchtigungen ihrer eigenen Person oder wenn Sie eine solche Person kennen und dieser helfen wollen ­
  • in seelischen Not- und Krisensituationen, ­
  • zur Vermeidung einer stationär psychiatrischen Behandlung, ­
  • nach einer psychiatrischen Krankenhausbehandlung, ­
  • durch regelmäßige Kontakte als Stabilisierungshilfe, ­
  • bei Antragsstellungen – unter anderem beim Sozialamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Versicherungsträger und Krankenkassen
  • sowie ­bei der Suche nach Selbsthilfegruppen.

Wir sind ansprechbar für Betroffene, deren Angehörige und Personen aus dem sozialen Umfeld.

‌Das sind unsere Angebote

▶ Niedrigschwellige Beratung

▶ Krisenintervention

▶ Betreuung von Klienten sowie die Planung und Koordination von Einzelfallhilfen

▶ Netzwerkarbeit

1. Niedrigschwellige Beratung

Die niedrigeschwellige Beratung bietet den Menschen die Möglichkeit einer zeitnahen Beratung ohne lange Wartezeiten. So können gesundheitliche Beeinträchtigungen, existenzielle und soziale Nöte besprochen und Lösungsansätze erarbeitet werden. Hilfsmöglichkeiten und weitere Ansprechpartner werden aufgezeigt, vermittelt oder im Verlauf ggf. begleitet.

2. Krisenintervention

Manchmal entstehen allerdings psychosoziale Problemlagen, die zu einer Zuspitzung einer bestehenden psychischen Erkrankung oder einer geistigen Beeinträchtigung führen und Sie an ihre Grenzen bringen. Die Mitarbeitenden des Sozialpsychiatrischen Dienstes reagieren auf ihre telefonische Anfrage und beraten Sie. Sollte dies nicht ausreichen, kann auch ein Hausbesuch erfolgen.

Ziel ist es, Ihre Krise zu entschärfen oder ganz aufzulösen. Manchmal sind dafür auch mehrere Gespräche oder Termine nötig.

3. Betreuung von Klienten sowie die Planung und Koordination von Einzelfallhilfen

Reicht die niedrigschwellige Beratung nicht aus, erfolgt die eine längerfristige Betreuung.

Das Ziel ist:

  • eine Stabilisierung durch regelmäßige Kontakte und
  • die ambulante Versorgung vor einer stationärer stationären Behandlung.

Die soziale, berufliche und Bildungs-Teilhabe sollen ermöglicht werden, indem Sie zu Ämtern, Behörden oder Ärzten begleitet und beim Ausfüllen von Anträgen unterstützt werden.

4. Netzwerkarbeit

Zusammen mit der Psychiatriekoordinatorin des Landkreises arbeitet der Sozialpsychiatrische Dienst in verschiedenen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAGs) mit. Das Ziel ist die Vernetzung mit Projektträgern, Vereinen und Selbsthilfegruppen (z.B. KISS im Landkreis Vorpommern-Rügen) sowie den Leistungserbringern und Leistungsträgern.

Sozialpsychiatrischer Dienst als Ansprechpartner

Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Ansprechpartner für

⇒ Betroffene

⇒ Angehörige und Menschen aus dem Umfeld betroffener Personen und

Fachpersonen

1. Betroffene

Sie bemerken:  

    • zunehmende Isolation
    • sozialen Rückzug
    • zunehmende Überforderung mit dem eigenen Leben
    • zunehmende Vergesslichkeit
    • steigenden Konsum von Alkohol oder anderen Drogen
    • immer mehr Zeit an Handy und PC
    • Niedergeschlagenheit
    • Antriebs- und / oder Motivationslosigkeit
    • hören Stimmen, fühlen und / oder sehen Dinge, die Ihre Mitmenschen nicht wahrnehmen
    • haben Ängste, die Sie im Leben beeinträchtigen

Vielleicht haben Sie eine psychische Erkrankungen wie zum Beispiel eine

    • Angst- und/oder Zwangsstörung
    • Psychose
    • Depression
    • Persönlichkeitsstörung
    • Suchterkrankung
    • geistige Beeinträchtigung
    • Demenz
    • Essstörung

Und Sie benötigen unsere Hilfe, dann rufen Sie uns an.

2. Angehörige und Menschen aus dem Umfeld betroffener Personen

Sie sorgen sich um einen Menschen, der sich verändert hat?  

Sie bemerken beispielsweise:

    • sozialen Rückzug
    • zunehmende Überforderung mit dem Leben oder Verwahrlosung
    • zunehmende Vergesslichkeit
    • steigenden Konsum von Alkohol oder anderen Drogen
    • immer mehr Zeit an Handy und PC
    • Niedergeschlagenheit
    • Antriebs- und / oder Motivationslosigkeit
    • Ängste, die scheinbar das Leben beeinträchtigen
    • veränderte Verhaltensweisen
    • wahnhaftes Erleben
    • oder Sie vermuten das Hören von Stimmen

dann lassen Sie sich von uns beraten, denn dies kann auf eine psychische Belastungssituation, Erkrankung oder auf eine Suchterkrankung zurückzuführen sein. 

3. Fachpersonal

Sie arbeiten mit Menschen, die

  • eine psychische Belastungssituation erlebt,
  • eine psychische Erkrankung,
  • eine Suchterkrankung oder
  • eine geistige Beeinträchtigung haben

und stoßen an Ihre Grenzen oder brauchen einen ergänzenden fachlichen Austausch, dann können wir Sie gern beraten.

Wen erreichen Sie?

Im Sozialpsychiatrischen Dienst arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie eine Fachärztin für Neurologie und öffentliches Gesundheitswesen.

Rechtliche Grundlagen

Menschen mit psychischen und/oder Suchterkrankungen sowie geistiger Beeinträchtigung benötigen oft Hilfe und Unterstützung. Sie sind außerdem besonders schutzbedürftig. Daher hat der Gesetzgeber spezielle Gesetze erlassen, um betroffenen Personen die Hilfe und den Schutz zukommen zu lassen, den diese benötigen.

In Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Gesetze als Rechtsgrundlage für die Aufgaben im Sozialpsychiatrischen Dienst:

    1. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten Mecklenburg-Vorpommern (Psychischkrankengesetz - PsychKG M-V) 
      • §§ 6-15
    2. Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG M-V)
      • §§ 17,18,21-23

Datenschutz

Alle Mitarbeitenden im Sozialpsychiatrischen Dienst unterliegen der Schweigepflicht.

Daten dürfen nur mit dem Einverständnis der Klienten weitergegeben und nach Entbindung der Schweigepflicht bei anderen Personen erhoben werden.