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Naturschutzwarte

Naturschutzwarte können naturinteressierte Menschen mit oder ohne fachliche Vorbildung sein, die sich über die Jahre ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu Spezialisten in bestimmten Naturschutzbereichen entwickeln. Zumeist werden Naturschutzwarte als Beobachter oder sogar als Betreuer von bestimmten Gebieten wie z.B. Naturschutzgebieten eingesetzt. Sie verfassen jährliche Berichte von ihrer Tätigkeit, die sie dann an die untere Naturschutzbehörde weitergeben. Die untere Naturschutzbehörde (UNB) führt jährliche Treffen aller Naturschutzwarte durch, damit diese aktuelle Informationen zum Thema Naturschutz erhalten, z.B. durch Vorträge. Ein Austausch der Naturschutzwarte untereinander wird ebenfalls befördert. Das Aufgabengebiet des jeweiligen Naturschutzwartes wird bei Gesprächen mit den Kollegen der Naturschutzbehörde definiert, wobei eigene Wünsche selbstverständlich berücksichtigt werden. Ein Naturschutzwart ist ein Helfer der Naturschutzbehörde und hat besondere Befugnisse. Melden Sie sich, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben!

Hinweise zur Beantragung:

Der Antrag sollte mit diesem  Formular per Mail bei der UNB gestellt werden. Darauf folgt ein persönliches Gespräch, bei dem die Wünsche der Tätigkeit auf der Grundlage der speziellen Kenntnisse abgestimmt werden.

Rechtsgrundlage:

§ 33 des Naturschutzausführungsgesetz M-V

Gebühren:

keine

Formular:

Es der nachfolgende Antrag als Naturschutzwart gemäß § 33 NatSchAG M-V zu stellen.