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Erstaufforstungen, Kahlhiebe und Waldumwandlungen

Erstaufforstungen, Kahlhiebe und Waldumwandlungen sind immer mit einer veränderten Nutzung des Bodens verbunden und daher genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur uns Landschaft.

Kahlhiebe bedürfen ab einer bestimmten Größenordnung der Genehmigung durch die zuständige Forstbehörde nach dem Waldgesetz.

Innerhalb des Verfahrens beteiligt die zuständige Forstbehörde die UNB, die wiederum ggf. das Einvernehmen erteilt.

Hinweise zur Beantragung:

Anträge sind grundsätzlich über die örtlich zuständige Forstbehörde zu stellen, die die Naturschutzbehörde beteiligt.

Wir empfehlen Ihnen vor der Antragstellung telefonisch oder per Mail den Kontakt zur Forstbehörde aufzunehmen. 

Rechtsgrundlage:

-§ 14 Abs. 1 und § 17 Bundesnaturschutzgesetz,  
-§ 12 Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern  zur Ausführung  des Bundesnaturschutzgesetzes (NatSchAG M-V),
-§§ 13, 15, 25 Waldgesetz für das Land M-V,       
-Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Naturschutzgesetzes
  (Naturschutzkostenverordnung; NatSchKostVO M-V).

Gebühren:

Nach Forstrecht. Wenn aber geschützte Biotope oder sonstige Eingriffe mit dem Vorhaben verbunden sind, können Gebühren gemäß der Naturschutzkostenverordnung  (NatSchKostVO M-V), 2017 anfallen.

Formulare:

Bei der zuständigen Forstbehörde anfragen, da die uNB nicht verfahrensführend ist und von der Forstbehörde beteiligt wird.