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Sperrmüll

Sperrmüllcontainer auf dem Wertstoffhof Barth
Sperrmüllcontainer auf dem Wertstoffhof Barth

Wenn Schrank und Stuhl ausgedient haben und dem Fahrrad bereits die Räder fehlen, gehören sie genau wie der defekte Fernseher oder Kühlschrank in den Sperrmüll.

Zum Sperrmüll gehören alle sperrigen Gegenstände aus Wohnungen und anderen Teilen des Grundstücks, die nicht regelmäßig anfallen und wegen ihres Umfangs, ihres Gewichts oder ihrer Materialbeschaffenheit, selbst nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die vom Landkreis Vorpommern-Rügen zugelassenen 80 Liter Restabfallbehälter oder -säcke passen.

Gegenstände / Abfälle, die aufgrund ihrer Größe bzw. nach zumutbarer Zerkleinerung, in den 80 Liter Restabfallbehälter oder -sack passen (z. B. Blumentöpfe oder Kissen), gehören nicht zum Sperrmüll.


Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel, wie Schrank, Stuhl, Tisch, Bettgestell
  • Haushaltsschrott, wie Kochtöpfe, Grill, Matratzen, Fahrrad, Teppich (nicht verklebt)
  • Elektronikschrott, wie Waschmaschine, Drucker, Föhn, Geschirrspüler, Kühlschrank (Bei Akkugeräten müssen entnehmbare Akkus entnommen werden)

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Bauabfälle, wie Türen, Zargen, Fenster, Linoleum, Laminat, Waschbecken, WC, Duschwand, Badewanne
  • sonstige Abfälle, wie Benzinrasenmäher, Kissen, Farben, Autoräder
  • Abfallsäcke aller Art
  • sonstiger Hausrat etc.


Sperrmüll richtig anmelden / Angabe des Wunschzeitraumes

Sie können Sperrmüll über das Onlineformular, formlos per E-Mail unter sperrmuell@awi-vr.de oder per Fax unter 03831 27882-90 anmelden. Denken Sie bitte daran, dass zwischen Anmeldung und Abholung des Sperrmülls bis zu drei Wochen vergehen können. Den Abholtermin erhalten Sie vom beauftragten Entsorgungsunternehmen drei bis vier Tage vor der geplanten Abholung per Post an Ihre angegebene Absenderadresse.

Wenn Sie einen bestimmten Wunschzeitraum für die Abholung Ihres Sperrmülls anstreben, ist es erforderlich, dass die Anmeldung Ihres Sperrmüllauftrages mindestens drei Wochen vorher beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen eingeht, um die Abholung Ihres Sperrmülls in Ihrer Wunschwoche gewährleisten zu können.


Praktisches Beispiel „Möbelkauf“ oder „Umzug“:

Sollten Sie beispielsweise einen Möbelkauf planen und beabsichtigen die Abholung Ihrer alten Möbel, melden Sie unmittelbar nach dem Möbelkauf unter Angabe des Wunschzeitraumes Sperrmüll wie oben beschrieben an. Wenn Ihre Sperrmüllanmeldung mindestens drei Wochen vor Ihrem angegebenen Wunschzeitraum beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft eingeht, kann der beauftragte Entsorger die Abholung in Ihrer Wunschwoche gewährleisten. Bei einer Lieferverzögerung Ihrer neu erworbenen Möbel, wenden Sie sich bitte zunächst an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft. Sie können anschließend Ihren Wunschzeitraum direkt mit dem beauftragten Entsorger abstimmen. Die gleiche Verfahrensweise gilt bei einem Umzug.

Expressabfuhr von Sperrmüll (gebührenpflichtig)

Eigentümer oder Hausverwaltungen haben für Ihr Objekt im Landkreis Vorpommern-Rügen die Möglichkeit, die gebührenpflichtige Expressabfuhr von Sperrmüll an Anspruch zu nehmen. Bei der Expressabfuhr kann Ihr Sperrmüll innerhalb von 48 h vom beauftragten Entsorgungsunternehmen abgeholt werden. Die Gebühr für diese Abholvariante beträgt 125,42 Euro. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ist es sinnvoll, vor der Anmeldung telefonisch unter der 03831 27882 -18 oder per E-Mail unter sperrmuell@awi-vr.de Kontakt mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen aufzunehmen, um die notwendigen Details (Abholtermin etc.) zur Anmeldung zu besprechen. 


Sperrmüll richtig bereitstellen 


Korrekt bereitgestellter Sperrmüll
Korrekt bereitgestellter Sperrmüll

Bitte stellen Sie den Sperrmüll frühestens ab 18:00 Uhr am Abend vor dem bestätigten Abfuhrtag und spätestens am bestätigten Abfuhrtag bis 06:00 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereit.

Der Sperrmüll sollte soweit wie möglich getrennt nach Materialien (Holz, Metall, Kühlgeräte, Elektroschrott usw.) so bereitgestellt werden, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Straßenverkehr nicht behindert oder gefährdet werden.

Der Bereitstellungsort für Ihren Sperrmüll ist grundsätzlich der Stellplatz, der für die Bereitstellung Ihrer Abfallbehälter zu den Abfuhrtagen gilt. 


FAQ Sperrmüll

Kann ich die Sperrmüllabholung telefonisch anmelden?

Nein. Der Auftrag zur Sperrmüllabholung muss schriftlich erfolgen (per Onlineformular, per E-Mail unter sperrmuell@awi-vr.de, per Fax unter 03831 27882-90 oder postalisch unter Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Rostocker Chaussee 46 a in 18437 Stralsund).

Wie lange vorher muss ich eine Sperrmüllabholung anmelden, damit mein Wunschzeitraum gewährleistet werden kann?

So früh wie möglich, mindestens aber drei Wochen vorher.

Wie ändere ich meinen Wunschzeitraum?

Den Wunschzeitraum können Sie telefonisch beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter den unten angegebenen Kontaktdaten ändern.

Kann ich den Termin selbst mit dem beauftragten Entsorger vereinbaren?

Ja. Nach erfolgter Anmeldung ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie vorher Ihre Sperrmüllauftragsnummer beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft erfragen.

Kann ich den Sperrmüll auch selbst anliefern?

Ja. Sie können Ihren Sperrmüll gebührenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises Vorpommern-Rügen anliefern. 

Wann erhalte ich meine Terminbenachrichtigung zur Abholung des Sperrmülls?

Der Termin wird Ihnen vom beauftragten Entsorger drei bis vier Tage vor der geplanten Abholung per Post mitgeteilt.

Wann darf ich meinen Sperrmüll bereitstellen?

Der Sperrmüll darf frühestens ab 18:00 Uhr am Vorabend des bestätigten Abfuhrtages und muss spätestens bis 06:00 Uhr am bestätigten Abfuhrtag bereitgestellt werden.

Wie stelle ich meinen Sperrmüll bereit?

Sie stellen den Sperrmüll frei zugänglich unmittelbar am Straßenrand und soweit wie möglich getrennt nach Materialien (Holz, Metall, E-Schrott usw.) so bereit, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Straßenverkehr nicht behindert oder gefährdet werden.

Wo stelle ich meinen Sperrmüll bereit?

Der Bereitstellungsort für Ihren Sperrmüll ist grundsätzlich der Stellplatz, der für die Bereitstellung Ihrer Abfallbehälter zu den Abfuhrtagen gilt. Hinweise zu Ihrem Bereitstellungsort können Sie auf der Sperrmüllanmeldung vermerken.