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Denkmalschutz

Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist immer eine Reise wert, sowohl die malerische Landschaft als auch die Architektur. Viele Kirchen und Herrschaftshäuser, Bürger- und Bauernhäuser, Bahnhöfe und technische Anlagen, die Dorfläden und Kaufhäuser, und nicht zu letzt die Bäderarchitektur prägen diesen Landkreis. Archäologische Relikte von Burg- und Schanzanlagen des 8. bis 17. Jahrhunderts zeugen von der wechselvollen Geschichte unseres Landes.

Erforderliche Genehmigungen

Für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Denkmalen sowie in ausgewiesenen Denkmalbereichen wird eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde benötigt. Aber auch für Gebäude in der Umgebung von Denkmalen kann diese erforderlich sein.

Für viele Vorhaben greifen bereits andere, übergeordnete Genehmigungstatbestände, z.B. eine Baugenehmigung. Die Bearbeitung der denkmalrechtlichen Belange erfolgt dann bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages.

Zuschüsse / steuerliche Erleichterungen

Es gibt für den Landkreis Vorpommern-Rügen verschiedene Fördermöglichkeiten für Denkmale. Regional ansässig sind die öffentliche oder private Dorferneuerung, ILER sowie LEADER. Überregional ist es u.a. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Die sogenannte Denkmal-AfA bedeutet, dass der Eigentümer eines Denkmals für Baumaßnahmen an diesem im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren bis zu 9% und den nochmals folgenden 4 Jahren bis zu 7% (Vermietung usw. - § 7i EStG) von seiner Steuer absetzen kann. Nutzt er das Denkmal selbst (§ 10f EStG), sind es im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Jahren bis zu 9%. Dazu müssen die Maßnahmen im steuerlichen Sinne mit der unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises vor Baubeginn abgestimmt sein. Die erforderlichen Unterlagen sowie weitere Voraussetzungen erfahren Sie von unseren zuständigen Mitarbeitern oder auf unserer Internetseite.

Links

Denkmalliste

Denkmale des Landkreises Vorpommern-Rügen

 

Ansprechpartner

Behördenauskunft 115