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Nachweisverordnung - Gefährliche Abfälle

Anlieferungshinweise für gewerbliche Kleinmengenanlieferungen von gefährlichen Abfällen im Sinne der Nachweisverordnung (NachwV)

Gewerbliche Anlieferer von gefährlichen Abfällen unterliegen grundsätzlich der Nachweisverordnung (§ 1 NachwV). Von der Nachweisverordnung ausgenommen sind Abfallerzeuger, wenn bei Ihnen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährlicher Abfälle (Kleinmengenanlieferung) jährlich anfallen (§ 2 (2) NachwV). Die Pflicht zur Führung eines Übernahmescheins bleibt jedoch weiterhin bestehen (§ 16 NachwV). Der Übernahmeschein ist vor der Anlieferung von Kleinmengen vom Abfallerzeuger auszufüllen und bei der Anlieferung auf der Müllumladestation Samtens den Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen vorzulegen.

Bei der Kleinmengenanlieferung von gefährlichen Abfällen sind folgende Felder des Übernahmescheins verpflichtend vom Abfallerzeuger vor der Anlieferung auszufüllen:   

  • Abfallbezeichnung
  • Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  • Datum der Übergabe
  • Firmenname und Anschrift des Abfallerzeugers (bei Kleinmengen ist der Anlieferer Abfallerzeuger § 3 (8) Kreislaufwirtschaftsgesetz) 
  • Unterschrift des Abfallerzeugers

Die Felder zum Beförderer sind grundsätzlich analog zum Abfallerzeuger auszufüllen. Jedoch nur dann, wenn Abfallerzeuger und Beförderer ein und dieselbe Person darstellen. Die Menge in Tonnen und die Felder zum Abfallentsorger werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen ausgefüllt. Bei der Anlieferung erhält der Anlieferer das Original des Übernahmescheines für sein Register zurück. Beim annehmenden Entsorger verbleibt eine Kopie des Übernahmescheines.

Den Übernahmeschein können Sie sich kostenfrei hier herunterladen.

Annehmende Entsorgungsanlagen für die gefährlichen Abfälle: asbesthaltige Baustoffe (AVV: 170605*) und teerhaltige Produkte (AVV: 170303*) im Landkreis Vorpommern-Rügen:

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen
Müllumladestation Samtens (Wertstoffhofgelände)
Industriestraße 4
18573 Samtens

Nehlsen MV GmbH & Co. KG
Betriebsstätte Stralsund
Voigdehäger Weg 60
18439 Stralsund

Haben Sie weitere Fragen zur Anlieferung von gefährlichen Abfällen?
Kontaktieren Sie die verantwortlichen Mitarbeiter zur Nachweisverordnung im Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen:

Martin Knull                    Tel.: 03831 27882- 08   E-Mail: martin.knull@web.de 
Nico Schrimpf                 Tel.: 03831 27882- 09   E-Mail: nico.schrimpf@awi-vr.de