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Schornsteinfegerangelegenheiten

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen ist zuständig für Ausführung des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz).

-          Wahrnehmen der Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Kehrbuchführung, Ausspruch von Verweisen bzw. Verhängen von Warnungsgeld, Beurteilen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung)

-          Mitwirken bei Ausschreibungsverfahren zur Nachbesetzung von Kehrbezirken

-          Bestellung und Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

-          Einteilen und Ändern der Kehrbezirke

-          Ausstellen von Bezirksausweisen

-          Bearbeitung von Mängelanzeigen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

Links

Die/ den für Ihre Liegenschaft zuständige/en SchornsteinfegerIn finden Sie unter folgendem Link, sofern diese/ dieser Innungsmitglied ist: https://schornsteinfeger-mv.de/datenbank/Suche.php

Schornsteinfegerhandwerksgesetz

Schornsteinfegerhandwerkszuständigkeitsverordnung M-V

Schornsteinfegerwesen-Kostenverordnung - SchfKostVO M-V

Kehr- und Überprüfungsverordnung - KÜO

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - 1. BImSchV

Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk - RÜGVO M-V