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Unsere konkreten Unterstützungsangebote an Sie sind:


Wir erfassen Ihre offenen Stellenangebote sowie Ihre offenen Ausbildungsplätze und stellen Sie online der Öffentlichkeit zur Verfügung.

  • Assistierte Ausbildung  (AsA)

Mit der Assistierten Ausbildung lässt sich die Kluft zwischen den Erfordernissen Ihres Betriebes und dem Potenzial Ihrer Auszubildenden überbrücken. Das Ziel: Junge Menschen beginnen in Ihrem Betrieb eine Berufsausbildung und schließen diese erfolgreich ab. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gewinnen eine motivierte Fachkraft.

Die Assistierte Ausbildung wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um neue Optionen:

  • Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
  • Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
  • Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt: Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.

Flyer: AsA Arbeitgeber

  • Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Langzeitpraktikum für Jugendliche von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten und ist eine Brücke in Richtung Ausbildung. Während der EQ lernen die Jugendlichen den Beruf intensiver kennen, können Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellen und erwerben gezielt Grundkenntnisse für den Beruf.

Sie lernen die künftigen Auszubildenden und deren Leistungsfähigkeit kennen und haben die Möglichkeit die EQ-Teilnehmer/innen praxisnah zur Ausbildung hinzuführen und ggf. in die Ausbildung zu übernehmen.

Flyer: EQ des JC

  • Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen, können bis zu 6 Monate einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes erhalten. Sofern Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist für den Arbeitgeber sogar eine Förderung von bis zu 12 Monaten möglich. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann eine höhere und längere Förderung erfolgen.

Wir unterstützen Sie mit Lohnkostenzuschüssen für bis zu 5 Jahre für die Einstellung von arbeitsmarktfernen Personen (die älter als 25 Jahre sind und seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten) in sozialversicherungs-pflichtige Arbeit

Wir übernehmen ganz oder teilweise erforderliche Weiterbildungskosten während der Beschäftigung und Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer.

Wir bleiben dran und setzen auf dauerhaftes Vertrauen.

Eine vertrauensvolle Partnerschaft endet nicht mit einer gelungenen Vermittlung. Damit beginnt sie erst. Wir wollen nicht den schnellen Vermittlungserfolg, sondern eine dauerhafte und vertrauensvolle Partnerschaft. Wir sind auch nach der Vermittlung Ihr Ansprechpartner.