Bereitstellung und Service
- Abfallbehälter zur Leerung zur richtigen Zeit bereitstellen
Bitte stellen Sie die Abfallbehälter und zugelassene Abfallsäcke frühestens ab 18:00 Uhr am Abend vor dem bestätigten Abfuhrtag und spätestens am bestätigten Abfuhrtag bis 06:00 Uhr zur Abholung bereit.
- Abfallbehälter zur Leerung am richtigen Ort bereitstellen
Bitte stellen Sie die Abfallbehälter und zugelassene Abfallsäcke zur Abholung an Bürgersteigkanten bzw. am Straßenrand bereit. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fussgänger und Straßenverkehr durch die Behälterbereitstellung nicht behindert oder gefährdet werden.
Straßen und Wege werden durch die Entsorgungsfahrzeuge nur befahren, wenn dies ohne Gefährdung der eingesetzten Fahrzeuge, ihrer Besatzung oder anderer Personen oder Sachen - insbesondere ohne Rückwärtsfahren - möglich ist.
Wenn das Entsorgungsfahrzeug nicht am Grundstück vorbeifahren kann, müssen die Abfallbehälter und zugelassene Abfallsäcke an der nächsten von Entsorgungsfahrzeugen benutzbaren Fahrstraße bereitgestellt werden.
- Baumaßnahmen
Baumaßnahmen, die die Abfallentsorgung beeinträchtigen, wie z. B. Straßenbaumaßnahmen, sind vor Beginn mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und dem beauftragten Entsorgungsunternehmen abzustimmen.
Der Bauherr hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Baumaßnahme Restabfallbehälter, Biotonnen, Abfallsäcke, Sperrmüll und andere Abfallbehälter an der nächsten befahrbaren Straße bereitgestellt werden. Daher bitten wir darum, bereits in den Ausschreibungen der jeweiligen Baumaßnahmen, die Abfallentsorgung zu beachten und möglichst vor dem Baubeginn einen Bereitstellungsort mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und dem beauftragten Entsorgungsunternehmen festzulegen.
Bitte kontaktieren Sie einen unserer Abfallberater.
- Behältertausch
Wenn Sie beispielsweise Ihren Restabfallbehälter oder Ihre Biotonne tauschen wollen, da diese zu klein oder zu groß für Ihre Abfallmengen sind, können Sie den "alten" Behälter solange nutzen, bis der "neue" Behälter geliefert wurde.
Wenn Sie also Ihren Abfallbehälter zum 1. Oktober tauschen wollen, erhalten Sie in der letzten Septemberwoche Ihren "neuen" Abfallbehälter. Dieser wird vor Ihrem Grundstück abgestellt. Sie nutzen bis zum 30. September Ihren "alten" Abfallbehälter und stellen diesen ab dem 1. Oktober an der Grundstücksgrenze samt Inhalt zur Abholung bereit. Der "alte" Abfallbehälter wird mit einer gesonderten Tour, nicht während der regulären Abfuhrtermine, abgeholt.
Bitte teilen Sie uns den gewünschten Behältertausch schriftlich per E-Mail, Post oder Fax mit . Die Kontaktdaten finden Sie hier.
- Höchstgewichte
Bitte achten Sie bei der Bereitstellung Ihrer Abfallbehälter auf die Höchstgewichte laut Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vorpommern-Rügen. So dürfen zur Abholung bereitgestellte Restabfallbehälter folgende Gewichte nicht überschreiten:
Restabfallbehälter 1.100 Liter: |
460 kg |
Restabfallbehälter 240 Liter: |
100 kg |
Restabfallbehälter 120 Liter: |
50 kg |
Restabfallbehälter 80 Liter: |
33 kg |
Restabfallbehälter 60 Liter: |
25 kg |
Biotonne 240 Liter: |
100 kg |
Biotonne 120 Liter: |
50 kg |
Diese Gewichte sind neben dem Deckel auf der rechten Seite des Restabfallbehälters oder der Biotonne eingestanzt.
Da diese Gewichte weder für Sie noch für den Mitarbeiter des beauftragten Entsorgungsunternehmens direkt ermittelbar sind, gilt ein Restabfallbehälter oder eine Biotonne als zu schwer, wenn diese aufgrund ihres Gewichtes beispielsweise kaum noch transportierbar sind.
Restabfallbehälter und Biotonnen, die über diesen Gewichtsangaben liegen, werden mit einem Hinweis versehen und nicht geleert, da gerade überfüllte 240 Liter Biotonnen bei der Leerung oft einreißen oder in das Entsorgungsfahrzeug fallen. Um die Überschreitung zu vermeiden, füllen Sie bei schwerem Biogut (z. B. Fallobst), eine geringere Menge in die Biotonne um das Höchstgewicht nicht zu überschreiten.