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12.04.2024

Hinweis zu Weiterbewilligungsanträgen

Keine zentralisierte Versendung mehr von Weiterbildungsanträgen.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) werden zeitlich befristet bewilligt. Um weiterhin diese Leistungen zu beziehen ist ein Weiterbewilligungantrag zu stellen.

Die entsprechenden Antragsunterlagen werden Ihnen vom Eigenbetrieb Jobcenter nicht mehr automatisiert und zentral per Post zugeschickt. Dieser Service wurde aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, wegen der gewünschten und fortschreitenden Digitalisierung unserer Verwaltungsleistungen und im Sinne eines nachhaltigen und klimafreundlichen Handelns im Dezember 2022 eingestellt.

Den notwendigen Antrag, alle Vordrucke sowie die aktuellen Ausfüllhinweise zum Antrag, erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag und die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums einreichen, um Leistungsunterbrechungen zu vermeiden.

Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter