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03.02.2021

Ausbruch der Geflügelpest

Gemeinde Altenpleen und Stadt Grimmen


Am 3. Februar 2021 mussten erneut Ausbrüche der Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Rügen festgestellt werden.
Neben dem Fund einer mit dem Virus H5N8 infizierten Wildgans in der Gemeinde Altenpleen ist auch der Tierpark in Grimmen von einem Geflügelpestausbruch betroffen. Hier wurden zunächst vermehrte und plötzliche Verendungen bei Hausgänsen beobachtet.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat den Tierbestand gesperrt und einen Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Die genauen Angaben zu den betroffenen Gemeinden und Ortsteilen sind der Tierseuchenallgemeinverfügung zu entnehmen.
Für die Geflügelhaltungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet gilt ab sofort die Stallpflicht.
Weiterhin sind die Tierhalter im Sperrbezirk verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Gerätschaften oder Fahrzeuge die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden regelmäßig zu reinigen und desinfizieren.
Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet dürfen zudem keine lebenden gehaltenen Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie Erzeugnisse von Geflügel und Federwild aus oder in den Bestand verbracht werden. Ebenso darf der Geflügelmist nicht in oder aus dem Bestand verbracht werden. Die vollständigen einzuhaltenden Anordnungen und Maßnahmen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung „Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest“ die am 04.02.2021 in Kraft tritt und unter  https://www.lk-vr.de/Hinweise/Geflügelpest/ eingesehen werden kann.