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10.02.2021

Entschädigungsleistungen bei Verdienstausfällen

Verdienstausfälle nach § 56 Abs. 1 und 1a InfektionsschutzG - jetzt Online-Anträge stellen

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V gibt folgende Hinweise:
Während der Corona-Pandemie sind aufgrund von Schutzmaßnahmen durch Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz vielerorts Verdienstausfälle zu beklagen. Diese entstehen Erwerbstätigen beispielsweise infolge von Quarantäne oder der Anordnung eines Tätigkeitsverbotes. Weiterhin können diese durch die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege von Kindern oder Menschen mit Behinderung entstehen, wenn die Schule oder Betreuungseinrichtung geschlossen bzw. an die Eltern appelliert wird, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Um die Verdienstausfälle zu kompensieren, ist es für Arbeitgeber, Selbstständige oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich, Entschädigungsleistungen nach § 56 IfSG zu beantragen. Unter https://www.ifsg-online.de sind die entsprechenden Informationen und Antragsunterlagen eingestellt.

Es ist sowohl möglich, den Antrag in Papierform an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) als in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Behörde zu schicken, als auch den Antrag direkt online zu stellen. Der Nachteil bei Papieranträgen ist, dass die Antragsdaten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAGuS zunächst händisch in das IT-System eingepflegt werden müssen. Dieser Arbeitsschritt entfällt beim Onlineantrag. 
Um eine schnellere Abarbeitung zu ermöglichen, wird dringend die Verwendung des Onlineantrages empfohlen.