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29.10.2020

Vorpommern-Rügen setzt „orange Ampel“ per Allgemeinverfügung in Kraft

Aufgrund der im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern stark angestiegenen Covid-19-Infektionszahlen hat der Landrat des Kreises Vorpommern-Rügen Dr. Stefan Kerth am Abend des 29.10.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch in Vorpommern-Rügen die Maßnahmen unter der Ampelphase „orange“ ab dem 30.10. Kraft treten lässt. Dies bedeutet im Einzelnen folgendes:

  • Veranstaltungen sind im privaten Raum mit maximal 15 Personen, in der Gastronomie und vergleichbaren Einrichtungen mit maximal 25 Personen zulässig
  • Es gilt eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, etwa in Einkaufzentren und auf Märkten
  • Für Restaurants gilt eine Sperrstunde ab 1 Uhr.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 200 Teilnehmern und Veranstaltungen unter freiem Himmel mit über 500 Teilnehmern sind unter Hygieneauflage und nach Anzeige beim Gesundheitsamt zulässig.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Vorpommern-Rügen bekannt gemacht.

Das Vorgehen beruht auf einer Weisung der Landesregierung vom 28.10., der gemäß bei einem landesweiten Mittelwert >35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner je 7 Tage alle Landkreise gemeinsam mit dem Land Regelungen mit landesweiter Geltung treffen, die dann auch dort gelten, wo die Werte noch geringer sind.