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30.12.2021

Allgemeinverfügung regelt Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2021/2022

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum Jahreswechsel die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf bestimmten öffentlichen Plätzen laut Paragraph 6 Absatz 1 a Corona-Landesverordnung untersagt.

Die Verwendung von Pyrotechnik ist demnach auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Landkreis Vorpommern-Rügen untersagt:

  1. Amt Barth: Stadt Barth Hafen, Marktplatz, Bahnhofsvorplatz, Parkplatz Nelkenstraße, Fuhlendorf Bodden- und Strandabschnitte, Saal Boddenabschnitte, Hafen Neuendorf Kenz-Küstrow Boddenabschnitte, Hafen Dabitz

  2.  Amt Miltzow: Stahlbrode Hafen

  3. Amt Recknitz-Trebeltal: sämtliche öffentliche kommunale Plätze, Flächen und Straßen in den Städten Bad Sülze und Tribsees und den Gemeinden Deyelsdorf, Dettmannsdorf, Drechow, Eixen Grammendorf, Gransebieth, Hugoldsdorf und Lindholz inklusive der Ortsteile

  4. Stadt Ribnitz-Damgarten: Am Markt und Gänsestraße im Bereich der Kirche, Hafen Ribnitz und Hafenpromenade

  5. Gemeinde Ostseebad Binz: Kurplatz, Seebrückenvorplatz, Park der Sinne, Schmachterseepromenade und dessen Vorplatz, alle Stadien sowie Sport- und Spielplätze sowie alle im Gemeindegebiet befindlichen öffentlichen Straßen und Wege einschließlich des Ortsteiles Prora, Strandflächen im Gemeindegebiet

  6. Gemeinde Ostseeheilbad Zingst: Hafen, Strandflächen im Gemeindegebiet

  7. Stadt Grimmen: Marktplatz (Markt) in der Altstadt, Vorplatz des Kulturhauses “Treffpunkt Europas“ (Heinrich-Heine-Straße) übergreifend bis auf den gegenüberliegenden Netto-Parkplatz

  8. Stadt Sassnitz: Rügenplatz

 Weitere Informationen: Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik auf zu bestimmenden öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen nach § 6 Abs. 1 a Coronal-LVO

(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen)