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26.01.2023

Neuregelung zur Bioabfallentsorgung im Landkreis

Kreistag beschließt Deckelung des Biotonnenvolumens auf 240 Liter 

Bioabfalltonnen © Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen
Bioabfalltonnen © Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen

Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Rügen hat am 12. Dezember 2022 eine Deckelung des Biotonnenvolumens im Landkreis Vorpommern-Rügen beschlossen. Konkret wurde das Biotonnenvolumen eines Haushaltes auf maximal 240 Liter begrenzt. Ziel ist, die stetig steigende einzusammelnde Biogutmenge im Landkreis Vorpommern-Rügen zu verringern und somit einer Abfallgebührenerhöhung entgegenzuwirken. Dieser Beschluss macht es notwendig, dass der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen das Biotonnenvolumen betroffener Grundstücke reduziert. Von dieser Änderung unberührt bleibt die Auswahlmöglichkeit zwischen der Biotonne 120 Liter und 240 Liter. Eine Nutzung von zusätzlichen Biotonnen, die über das zugelassene Biotonnenvolumen hinausgehen, ist weder gebührenfrei noch gebührenpflichtig möglich.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen hat im Januar 2023, zusammen mit dem Versand des Jahresbescheides, die betroffenen Grundstückeigentümer mit einem Informationsschreiben über die Neuregelung zur Bioabfallentsorgung im Landkreis Vorpommern-Rügen informiert. In dem Informationsschreiben bittet der Eigenbetrieb auch um Rückmeldung, welche Biotonne/n weiterhin genutzt werden soll/en. Grundstückeigentümer, die nicht über mehr als das zugelassene Biotonnenvolumen verfügen, haben kein Informationsschreiben erhalten und müssen demnach keine Rückmeldung an den Eigenbetrieb übermitteln.

Auch wenn die Neuregelung bereits ab dem 1. Januar 2023 gültig ist, wird die Abholung der Biotonnen, deren Volumen über das zugelassene Biotonnenvolumen hinaus geht, voraussichtlich erst in dem Zeitraum Juni bis September 2023 erfolgen. Über den genauen Abholtermin und den Ablauf der Abholung wird der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen die betroffenen Grundstückseigentümer bzw. deren Mieter oder Pächter, rechtzeitig informieren. Ab dem 1. Juli 2023 werden die abzuholenden Biotonnen vom beauftragten Entsorgungsunternehmen nicht mehr geleert. Bis dahin können diese Biotonnen jedoch vorerst weiter genutzt werden.

Überschüssiger Grünschnitt, der nicht über das vorhandene Biotonnenvolumen entsorgt wird, kann nach wie vor gebührenpflichtig an einem der sieben Wertstoffhöfe des Landkreises angeliefert werden. Bei der Anlieferung von z. B. einem einachsigen PKW-Anhänger, gefüllt mit Grüngut, wird nach der momentan gültigen Gebührensatzung eine Gebühr von 5,89 € erhoben. Alternativ empfiehlt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen die Eigenkompostierung des anfallenden Grünschnitts. Wertvolle Hinweise und Tipps zur Eigenkompostierung finden Sie im aktuellen Abfallkalender oder auf der Website des Eigenbetriebes unter www.awi-vr.de.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen beraten auch hinsichtlich einer Reduzierung von Bioabfällen im eigenen Haushalt. Denn Bioabfälle entstehen größtenteils durch eigenes Handeln. Es kann z. B. durch den Einsatz eines Mulchmähers, eines Schredders oder durch das Einschränken, Lebensmittel wegzuwerfen, die Menge der anfallenden Bioabfälle aktiv beeinflusst werden.

Bei Fragen zur Neuregelung der Bioabfallentsorgung im Landkreis Vorpommern-Rügen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen unter den im Abfallkalender oder auf der Website (www.awi-vr.de) genannten Kontaktdaten gern zur Verfügung. 

Autor/in: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen