Vereinbarungen
Die derzeit gültige Vereinbarung wurde im 24. Januar 2019 unterzeichnet und am Tag der Unterzeichnung in Kraft gesetzt worden.
In der Fortführung gilt es die seit September 2013 entstandene rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu vertiefen und in die fallbezogene Arbeit zu integrieren.
Konkret sollen mit der neuen Vereinbarung diese Ziele erreicht werden:
- ein Vermeiden von Doppelberatungen und Doppelförderungen,
- eine gezielte Planung und Koordinierung der Maßnahmen am Übergang,
- eine effektive, intensive und an den individuellen Problemlagen ausgerichtete Betreuung und Förderung Jugendlicher unter 26 Jahren,
- eine Verbesserung der Transparenz im Übergangssystem Schule und Beruf für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte zu Strukturen, Zuständigkeiten und Angeboten,
- eine optimale Ausnutzung des Datenschutzes und Datenaustausches zwischen den Institutionen sowie
- eine qualitative Verbesserung der Umsetzung der Berufsschulpflicht.
Vereinbarung vom 10. September 2013 bis zum 24. Januar 2019
Leitziel ist es, möglichst allen Jugendlichen im Landkreis Vorpommern-Rügen einen gelungenen Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu ermöglichen und dabei insbesondere Warteschleifen im Übergangssystem zu vermeiden bzw. zu verkürzen. Ausgehend von diesem Leitziel erstrecken sich die dazu notwendigen Handlungsziele über folgende Ebenen:
- Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit,
- Information und Transparenz,
- Qualitätsmanagement,
- Öffentlichkeitsarbeit sowie
- Stationen am Übergang Schule-Beruf.
Es gilt damit für den Landkreis Vorpommern-Rügen ein regionales Übergangsmanagement zu etablieren, welche kontinuierlich die zahlreichen Förder- und Unterstützungsangebote
analysiert, systematisch verknüpft und sichtbar macht. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, bedarf es einer regionalen Koordination und Kooperation der handelnden Akteure. Nicht zuletzt durch die Etablierung eines .Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf" sollen Aufgabenplanungen und Handlungsstrategien mit den größtmöglichen Effekten ausgearbeitet und umgesetzt werden. Ein besonderer Schwerpunkt hierbei ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration benachteiligter junger Menschen.