Bauantrag
Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Zum Bauantrag gehören alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen). Es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden.
Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in dreifacher Ausfertigung (ist die Gemeinde zugleich Bauaufsichtsbehörde – Hansestadt Stralsund in zweifacher Ausfertigung) einzureichen. Die Bauaufsichtsbehörde kann Mehrfertigungen verlangen, soweit dies zur Beteiligung oder Anhörung von Stellen, die für die Entscheidung über den Bauantrag notwendig ist. Es sind die von der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingeführten Vordrucke für Bauanträge, Baubeschreibungen, Formulare oder für Anzeigen zu verwenden.
Der Bauherr und der Entwurfsverfasser haben den Bauantrag, der Entwurfsverfasser die Bauvorlagen zu unterschreiben. Die von Fachplanern nach § 54 Abs. 2 LBauO M-V bearbeiteten Unterlagen müssen auch von diesen unterschrieben sein. Ist der Bauherr nicht Grundstückseigentümer, kann die Zustimmung des Grundstückseigentümers zu dem Bauvorhaben gefordert werden.
Digitale Unterlagen zum Bauantrag
Folgende PDF-Dokumente werden im Rahmen der digitalen Bearbeitung im Baugenehmigungsverfahren benötigt:
- Übereinstimmungserklärung.pdf
- Formulare_&_ Beschreibungen.pdf
(Inhalt: Antragsformular, Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung, Vollmacht, Erklärung nach § 14 Abs. 1 und 2 BauVorlVO) - Lagepläne.pdf (
Inhalt: Amtlicher Lageplan, Objektbezogener Lageplan, Freiflächenplan, Außenanlagenplan, Übersichtsplan, Lageplan Entwässerung) - Bauzeichnungen.pdf
(Inhalt: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Ausführungs- und Detailzeichnungen) - Berechnungen.pdf
(Inhalt: Brutto-Rauminhalt/ Nutzungsfläche, notwendige Stellplätze, GRZ, GFZ, Baumassenzahl, etc.) - Besondere_Bauvorlagen.pdf (
Inhalt: Anträge auf Abweichung, Baumfällung, wasserrechtliche Erlaubnis, Grundstückszufahrt, Bauvorlagen nach Sonderbauverordnungen) - Bautechnische_Nachweise.pdf
(Inhalt: Brandschutzkonzept, Angaben zum baulichen Brandschutz) - Sonstige_Angaben.pdf
(Statistischer Erhebungsbogen, Bauvorlageberechtigung, Zustimmung der Nachbarn)
Ebenso sollten folgende Anforderung an die Dokumente erfüllt sein:
- Zeitnahe Übermittlung für Vorhaben auf dem Festland bzw. für Vorhaben auf der Insel Rügen (max. 35MB) an bau@kreisverwaltung-vr.de
- nicht gedreht einstellen
Bauvorlagen
Achtung: Einreichung von Bauvorlagen: Die Bauvorlagen sind, aufgrund der aktuellen Situation, bis auf Weiteres in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
- Allgemeine Anforderungen an die Antragsunterlagen beachten
- Bauantragsformular und Baubeschreibungen einschließlich ggf. Betriebsbeschreibung für einen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb.
- der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte der Lageplan (§ 7 BauVorlVO M-V),die Bauzeichnungen (§ 8 BauVorlVO M-V),
- die Baubeschreibung (§ 9 BauVorlVO M-V),
- der Nachweis der Standsicherheit (§ 10 BauVorlVO M-V), soweit er bauaufsichtlich geprüft wird, einschließlich der Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkataloges der Anlage 2,
- der Nachweis des Brandschutzes (§ 11 BauVorlVO M-V), soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist,
- die erforderlichen Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung, soweit das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung oder eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann oder nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt,
- eine Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält.
Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages ist die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Fehlen Unterlagen, so muss die Behörde diese nachfordern, welches mit Zeitverlust und Mehraufwand verbunden ist. Es können auch Unterlagen nachgefordert werden, die für die Beurteilung der Fachbehörden notwendig sind. Bleiben nachgeforderte Unterlagen aus, so kann die Baugenehmigungsbehörde diesen wegen Unvollständigkeit zurückweisen.
Sind die Eintragung von Baulasten auf Nachbargrundstücken oder die Beantragung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften vorgesehen, so empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den betroffenen Nachbarn, um deren Zustimmungsbereitschaft schon im Vorfeld zu klären.
Die Bauaufsichtsbehörde soll die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn) vor Erteilung von Abweichungen und Befreiungen benachrichtigen, wenn zu erwarten ist, dass öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt werden.
Einwendungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Benachrichtigung entfällt, wenn die zu benachrichtigenden Nachbarn die Lagepläne und Bauzeichnungen unterschrieben oder dem Bauvorhaben auf andere Weise zugestimmt haben.