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Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen

Nr. 99123010023002

Volltext

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Frist

keine

Teaser

Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Urheber

 LAiV, AfGVK

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise und kreisfreien Städte.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.05.2019
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen