Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
Nr. 99123010109000Volltext
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilen. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Wenn Sie für ein konkretes Vorhaben (beispielsweise Bauvorhaben) einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen, müssen Sie diesen bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) beantragen. Hierzu können Sie die unten aufgeführten Links nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Einsicht in das Liegenschaftskataster ohne Eigentümerinformationen und andere personenbezogene Daten: Keine
Kosten
Die eigenständige Einsicht in die Liegenschaftskataster über das GeoPortal.MV ist kostenfrei.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ansprechpunkt
- Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
- zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Teaser
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Verfahrensablauf
Öffnen Sie das GeoPortal.MV über den Link:
Nehmen Sie eigenständig Einsicht in das Liegenschaftskataster mit Hilfe der Viewer GAIA-MV
light
oder GAIA-MV
professional
.
Urheber
LAiV, Dezernat 34
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalZuständige Stelle
- Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern