Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Nr. 99071001001000Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis, aber auch für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten der Leitung oder von Beschäftigten der Einrichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt oder der Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zuständig.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.