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16.08.2023

Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert investive Maßnahmen, die Synergien zwischen dem Klimaschutz, dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie der Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten nutzen. Die Förderquote liegt bei 80 % und Projektskizzen können noch bis 31.10.2023 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände.

Aussagekräftige Projektskizzen sind über das elektronische Formularsystem des Bundes „easy-Online“ zu erstellen. Der Zugang erfolgt über https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

Förderrrichtlinie