Mehr Rente aufgrund Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
Wer Kinder erzieht soll nicht benachteiligt werden
Im Rahmen meiner Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich Sie informieren, dass für Kindererziehungszeiten auf Antrag beim zuständigen Rententräger ggf. mehr Rente möglich ist.
Für die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich vom Bund Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und somit bei der Rente aufgrund von Beitragszeiten berücksichtigt.
Jedoch gibt es zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten, die Kinderberücksichtigungszeiten.
Deshalb muss vor Beantragung der Regelaltersrente beim zuständigen Rententräger der Antrag V0800 auf Feststellung der Erziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung von dem erziehenden Elternteil gestellt werden.
Auch Väter können einen Antrag auf Feststellung der Erziehungszeiten stellen. Jedoch müssen beide Elternteile schriftlich beim Rententräger erklären, wer für welche Zeit bis zum 10. Lebensjahr die Kindererziehungszeit übernimmt. Dies kann somit auch nur für die Zukunft (max. 2 Monate rückwirkend) erfolgen. Es kann immer nur ein Elternteil diesen Antrag stellen.
Für Kinder, welche bereits das 10. Lebensjahr vollendet haben, erhält automatisch die Mutter die Anrechnung der Kindererziehungszeit. Aber auch hier gilt, mehr Rente aufgrund Kinderberücksichtigungszeiten nur, wenn der Antrag V0800 Feststellung auf Erziehungszeiten beim Rententräger gestellt ist.
Über folgenden Link www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html können Sie den Antrag herunterladen und ausfüllen und weitere Informationen erhalten.
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen