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09.08.2022

Schülernetzkarte startet im Landkreis Vorpommern-Rügen

Verbesserte Schülermobilität ab dem Schuljahresbeginn 2022/2023

Nachdem sich Kreistag und Verwaltung zur Einführung einer ganztägigen und landkreisweiten fahrpreislosen Nutzung des Fahrplanangebots der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen (VVR) für Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahresbeginn 2022/2023 verständigt haben, ist über die Sommerferien an deren Umsetzung gearbeitet worden. Heute unterzeichnete Landrat Dr. Stefan Kerth das letzte notwendige Vertragsdokument, sodass der Weg für die Umsetzung einer landkreisweit verbesserten Schülermobilität frei ist.

Unterzeichnung des letzten notwendigen Vertragsdokuments durch Landrat Dr. Stefan Kerth für die Schülernetzkarte im Landkreis Vorpommern-Rügen © Landkreis Vorpommern-Rügen
Unterzeichnung des letzten notwendigen Vertragsdokuments durch Landrat Dr. Stefan Kerth für die Schülernetzkarte im Landkreis Vorpommern-Rügen © Landkreis Vorpommern-Rügen

Wie kommen Schülerinnen und Schüler an die neuen Tickets?
Alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen können über das Formular auf der Internetseite der VVR einen Antrag auf Schülerbeförderung stellen. Mit Genehmigung erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller von ihren jeweiligen Schulen eine Sammelzeitkarte der VVR für ihren Schulweg ausgehändigt, welche ergänzend die fahrpreislose ganztägige Mobilität als Schülernetzkarte im Bediengebiet der VVR beinhaltet. Für Schülerinnen und Schüler, die einen Antrag auf Kostenerstattung für die Nutzung anderer Verkehrsmittel gestellt haben, wird bei Genehmigung die ergänzende Schülernetzkarte der VVR zur Verfügung gestellt. Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler, die an einer Schule außerhalb des Landkreises Vorpommern-Rügen beschult werden.

Antragstellung zügig zum Schuljahresbeginn
Die Anzahl der bis zum 5. August eingegangenen Anträge bewegt sich auf dem Niveau der Vorjahre. Diese befinden sich derzeit in Bearbeitung bzw. im Druck. Der Versand der Karten an die Schulen zur Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler hat ebenfalls bereits begonnen. Aufgrund der ca. zweiwöchigen Bearbeitungszeit, werden Nachzügler gebeten, schnellstmöglich ihre Antragstellung vorzunehmen. Neben der Möglichkeit zum Download des Antragsformulars von der Internetseite der VVR (Link s. oben) werden diese auch in den zuständigen Schulsekretariaten ausgegeben, die ebenfalls die notwendige Bestätigung der jeweiligen Schule auf dem Antrag vornehmen.

Kulanzregelung in den ersten Schulwochen
Erfahrungsgemäß sind die ersten Wochen nach Schuljahresbeginn noch von einlaufenden Anträgen geprägt. Durch die neue Regelung zur Schülermobilität und die damit verbundene höhere Anzahl von Antragsberechtigten werden noch zahlreiche eingehende Anträge erwartet. Die VVR hält deshalb an ihrer Kulanzregel fest und beginnt die Fahrtausweiskontrollen bei den Schülerinnen und Schülern erst ab 1. September 2022.

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen