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06.09.2023

Anträge an die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen können online gestellt werden

Sechs Anträge auf Basis des Onlinezugangsgesetzes in Betrieb genommen

Seit kurzem können mittels Smartphone, Tablet oder Notebook Anträge zum Aufenthalt gestellt sowie Fotos und Dokumente an die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen übermittelt werden. Im Anschluss ist eine medienbruchfreie Einspielung in das Fachverfahren der Kreisverwaltung möglich, von wo aus der Antrag weiterbearbeitet und in der E-Akte abgelegt wird. Die Übertragung erfolgt jeweils gesichert über das Netz des Bundes.

tablet-1075790_1280 © Pixabay
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Folgende Anträge sind online auf diese Weise verfügbar:

  • Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
  • Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
  • Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen                   
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung                            
  • Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit                   
  • Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)

Antragsstellerinnen und Antragssteller werden jeweils Schritt für Schritt und mit wichtigen Hinweisen durch den Antrag geführt. Ebenso erfolgt eine Prüfung auf Plausibilität.
Die Onlinedienste der Ausländerbehörde finden sich hier oder im Serviceportal MV.

Die Finanzierung erfolgte bislang und noch bis Ende 2023 über den Bund. Eine Weiterentwicklung in Form eines Rückkanals - das heißt, die Antragstellerin oder den Antragssteller auf gleichem Wege informieren zu können - ist derzeit in Planung.

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen